Änderung des Schulgesetzes

09.05.2018
  • Kommunikation und Interaktion muss uneingeschränkt möglich sein
  • Lehrerverbände begrüßen Vorschlag der Freien Demokraten
  • Bisherige rechtliche Regelung ist unzureichend

„Die Anhörung zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes hat gezeigt, dass insbesondere alle Lehrerverbände, die sich geäußert haben, eine klare rechtliche Regelung befürworten. Durch diese kann sichergestellt werden, dass der Unterricht und das Schulleben optimal gestaltet werden. Direkte Kommunikation und Interaktion sind hierfür grundlegende Voraussetzungen, die stets gewährleistet sein müssen. Nur so können die Anforderungen des Bildungs- und Erziehungsauftrags erfüllt werden“, so Wolfgang GREILICH, schulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Greilich weiter:

„Die Stellungnahmen zeigten auch, dass die Aussagen des Kultusministeriums, dass es keiner Klarstellung bedarf und die Schulen über die Gesetzesauslegung hinreichend informiert sind, nicht der Realität entsprechen. Die Schulen fühlen sich auch in diesem Punkt nicht ernstgenommen und unterstützt. Sie möchten, dass der Landtag rechtliche Klarheit schafft und begrüßen, ebenso wie die ganz überwiegende Zahl der weiteren Angehörten, den Gesetzentwurf, der in Niedersachsen einstimmig beschlossen wurde.

Wir Freien Demokraten möchten, dass Integration nicht erschwert wird, sondern dass vielmehr ein wichtiges Hemmnis abgebaut wird. Wir sind überzeugt davon, dass durch explizite Verankerung die Mitwirkungspflicht der Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden kann, dass alle an der Schule Beteiligten dazu beitragen, Bildungschancen zu erhöhen und sie auch zu nutzen.

Wir hoffen, dass nun auch die Landesregierung zur Überzeugung gelangt, dass die jetzige rechtliche Regelung unzureichend ist und zurückkehrt zu einer sachorientierten Debatte. Polemische Unterstellungen und Ausweichmanöver dienen weder den Schulen noch den betroffenen Schülerinnen und Schülern.“