Änderung des Landesentwicklungsplans

16.03.2018
  • Planungsbeschränkungen würgen Entwicklungsmöglichkeiten ab
  • Al-Wazir macht auf grüne Idylle
  • Massive Kritik auch von Wasserversorgern

„Die Änderung des Landesentwicklungsplanes stößt bei vielen Städten und Gemeinden auf Kritik, weil ihre Entwicklungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt werden. Die schwarz-grüne Landesregierung redet gerne über den ländlichen Raum, aber würgt dessen Entwicklung durch rigorose Planungsbeschränkungen ab. Minister Al-Wazir erschwert die Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen deutlich und macht damit jede Anstrengung der Städte und Gemeinden, sich durch Ansiedlungen positiv und attraktiv zu entwickeln, kaputt.“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.

Lenders weiter:

„Noch kritischer ist die Situation im Ballungsraum. Dort ziehen jedes Jahr zehntausende Menschen hin, neue Wohnungen, Schulen und Infrastruktur müssen errichtet werden, aber der grüne Staatsminister macht auf grüne Idylle und verschärft mit seinen Planungsbeschränkungen die großen Probleme der Städte wie Frankfurt.“

„Auch im Bereich des Flughafens Frankfurt sieht der Landesentwicklungsplan Änderungen vor, die wir kritisch bewerten. So soll die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von Hessens größter Arbeitsstätte nur noch als Grundsatz und nicht mehr als Ziel im LEP verankert sein, was ein klares Signal der Schwächung ist. Zu wichtigen Zukunftsfragen wie der Digitalisierung findet sich im vorgelegten LEP so gut wie nichts.“

Lenders weiter:

„Massive Kritik am LEP kommt auch von der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main und Hessenwasser, die über zwei Millionen Menschen im Ballungsraum Frankfurt mit Trinkwasser versorgen. Die AG Wasserversorgung und Hessenwasser befürchten, dass die Sicherstellung der Rhein-Main-Region mit Trinkwasser durch den Landesentwicklungsplan nicht ausreichend ist und fordern verbindliche Vorranggebiete für den Grundwasserschutz und die Trinkwasserschutzzone III. Genau das passt Herrn Al-Wazir aber nicht, weil damit geplante Vorranggebiete für Windkraftanlagen nicht mehr zur Verfügung stehen könnten. Für uns ist klar, dass der Trinkwasserschutz absoluten Vorrang vor der Ausweisung von Windkraftflächen haben muss.“