Änderung des Hessischen Polizeirechts – Body-Cams

26.05.2015

GREILICH: Uferlose Ausweitung der Body-Cams ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich – Schwarz-Grün will „kleine Vorratsdatenspeicherung“ einführen

Der heute in erster Lesung beratene Gesetzentwurf enthält zwar ein überaus buntes Potpourri an Dingen, die das Innenministerium offensichtlich schon lange einmal regeln wollte. Besonders ins Auge fällt jedoch die massive Ausweitung der Körperkameras für hessische Polizisten: Die sogenannten Body-Cams, denen wir Freie Demokraten nur unter strengen datenschutzrechtlichen Grenzen und engen Voraussetzungen für die Nutzung zugestimmt haben, sollen nunmehr hessenweit zum Einsatz kommen. Zudem sollen zukünftig nicht nur Bild-, sondern auch Tonaufnahmen und der Einsatz schon bei dem Verdacht einer Gefahr und nicht nur bei konkreter Gefahr zulässig sein. Am schwersten wiegt, dass die sogenannte „pre-recording“-Funktion ermöglicht werden soll. Dies stellt faktisch eine dauerhafte Videoüberwachung des gefilmten Umfeldes, also eine zeitlich begrenzte, anlasslose Vorratsdatenspeicherung dar“, so der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH.

Greilich weiter:

„Eine offensichtlich intendierte und im Gesetz angelegte Totalüberwachung von Polizeieinsätzen über ganz Hessen ist nach Auffassung der Freien Demokraten nicht sinnvoll und verfassungsrechtlich bedenklich. So sieht dies offensichtlich auch die Referatsleiterin beim hessischen Datenschutzbeauftragten, die zum „pre-recording“ in der Zeitschrift der Deutschen Polizeigewerkschaft im April formuliert hat: „Auch eine sehr kurze Speicherung ist Datenerhebung und somit ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Es handelt sich dabei im Grunde um eine Vorratsdatenspeicherung.“ Gerade an die Adresse der ehemaligen selbsternannten Rechtsstaatspartei der Grünen drängt sich die direkte Frage auf, ob sie den Gesetzentwurf auf Grund der kurzen Einbringungsfrist der Landesregierung nicht gelesen oder schlicht nicht verstanden haben, welches Kuckucksei die Union Ihnen da ins schwarz-grüne Nest gelegt hat.

Wir appellieren noch einmal deutlich an die Abgeordnetenkollegen von CDU und Grünen – schauen sie sich ganz genau an, was die Landesregierung Ihnen hier vorgelegt hat. Gerade mit Blick auf die Nutzung der Body-Cams kann es nicht in Ihrem Interesse sein, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, in das hier definitiv eingegriffen werden soll, über Gebühr einzuschränken. Die Alternative ist schließlich die Beibehaltung der recht ausgewogenen Regelung, die auf breiter Zustimmung in diesem Hause fußt und auch weiterhin stoßen wird.“