Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

  • Innenminister verschläft Umsetzung von EU-Recht

„Der Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) ist bereits seit langem überfällig gewesen. Die Änderung dient der Umsetzung der wichtigen sog. „Seveso-III-Richtlinie“ des Europäischen Parlamentes vom 4. Juli 2012 (RL 2012/18/EU). Danach waren die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Richtlinie bis zum 31. Mai 2015 in geltendes Recht umzusetzen. Der Innenminister hat damit wieder einmal seine eigenen Pflichten verletzt und zudem noch europäisches Recht missachtet. Er schwadroniert offensichtlich lieber, als seine Hausaufgaben zu erledigen“, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH.