Änderung des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main

21.03.2018
  • Regionalverband in Metropolverband umbenennen
  • Infrastrukturprojekte müssen vorangetrieben werden
  • Regionalverband sollte Zuständigkeit für Trassenfreihaltung bedeutsamer Verkehrswege erhalten

Anlässlich der Ersten Lesung zur Änderung des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Wir fordern, dass der Regionalverband zur Hervorhebung seiner Wichtigkeit zukünftig als Metropolverband bezeichnet wird. Zudem ist es nicht mehr hinnehmbar, dass sich Planung und Bau von wichtigen Infrastrukturprojekten über Jahrzehnte hinziehen. Beschleunigungsgesetze könnten hierbei einen angemessenen Kompromiss zwischen den Notwendigkeiten einer schnell wachsenden Metropolregion und dem rechtsstaatlichen Grundsatz effektiven Rechtsschutzes darstellen.“

Hahn erklärte weiter:

„Weiterhin ist es notwendig, dass dem Regionalverband die Zuständigkeit für eine Generalverkehrsplanung zugesprochen wird, mindestens jedoch eine gesetzlich verankerte Zuständigkeit für die Trassenfreihaltung regional und überregional bedeutsamer Verkehrswege. Zusätzlich regen wir an, die Wahl der Vertreter und Stellvertreter der Verbandskammer in Form von Wahllisten zu ermöglichen und die Einschränkung entfallen zu lassen, dass nur Mitglieder der gemeindlichen Organe in die Verbandskammer entsandt werden können. Denn es wäre wünschenswert, dass beispielsweise ein erfahrenes Mitglied der Regionalversammlung zusätzlich in die Verbandskammer entsendet werden kann. Eine solche Regelung würde zudem die Aufrechterhaltung der künftigen fünf-Monats-Frist des § 13 Abs. 1 erleichtern.