Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes

  • Verbrechen zuverlässiger aufdecken
  • Verbesserung der Leichenschau geboten
  • Friedhofszwang für Urnen überdenken

Zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Der qualitativen Verbesserung der Leichenschau in Hessen muss bei der Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes eine hohe Priorität zukommen. Der Sinn und Zweck einer Leichenschau, die Todesursache der verstorbenen Person zu ermitteln und insbesondere die Fälle einer nicht natürlichen Todesursache zu entdecken, wird mit dem derzeitigen Verfahren der Leichenschau nicht in allen Fällen erreicht.“

Greilich weiter:

„Es ist von zentraler Bedeutung, dass im Zuge der Kriminalitätsbekämpfung die Leichenschau einen zuverlässigen Beitrag leistet und Verbrechen nicht unentdeckt bleiben. Wir erwarten uns in der Anhörung zum Gesetz hier wertvolle Hinweise insbesondere auch von den Sicherheitsbehörden und Polizeigewerkschaften.

Ein weiteres Augenmerk werden wir in der Anhörung auf die Frage legen, ob es heutzutage noch notwendig ist, am Friedhofszwang für Urnen festzuhalten oder ob den Angehörigen nicht die Möglichkeit eröffnet werden sollte, selbstbestimmt über den Aufbewahrungsort der Urne zu entscheiden.“