Änderung der Hessischen Verfassung

25.04.2018
  • Grundlage für moderne Staatsstruktur
  • Mehr Bürgerrechte
  • Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten gefordert

WIESBADEN – Anlässlich der heutigen zweiten Lesung der Gesetzentwürfe zur Änderung der Hessischen Verfassung erklärt der Obmann der FDP-Fraktion in der Enquetekommission, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Das Ziel der Freien Demokraten war eine umfassende Reform, die die Hessische Verfassung von ihren nicht mehr zeitgemäßen Vorschriften befreit, die Grundlage für eine moderne Staatsstruktur schafft und den Menschen in Hessen mehr Bürgerrechte zuerkennt. Die von uns Freien Demokraten unter anderem initiierten Vorschläge für ein Digitalisierungsgrundrecht und zum Staatsziel Infrastruktur sind in der Lage, unsere Hessische Verfassung in das digitale Zeitalter zu führen. Sie bieten einen Mehrwert für jede Bürgerin und jeden Bürger in Hessen. Wir wollen kein Reförmchen, sondern eine Reform, die den Namen verdient. Mit den 15 gemeinsam von CDU, SPD Grüne und FDP eingebrachten Gesetzentwürfen zur Änderung der Hessischen Verfassung werden wir dieses Ziel erreichen.“

Hahn weiter:

„Die Freien Demokraten haben darüber hinaus noch Gesetzentwürfe zur Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten und zur Stärkung der parlamentarischen Opposition in den Landtag eingebracht. Leider ist es uns bisher nicht gelungen, auch die SPD Fraktion von der Notwendigkeit der Festschreibung der parlamentarischen Oppositionsrechte in der Verfassung zu überzeugen.“