Änderung der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags

06.12.2017

WIESBADEN – Anlässlich der Einbringung eines Antrags zur Änderung der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Rene ROCK: „Wir wollen die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags dahingehend ändern, dass künftig auch die Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums ermöglicht wird. Der Präsident und seine Vizepräsidenten repräsentieren den Landtag nach außen und tragen damit eine besondere Verantwortung. Vor dem Hintergrund der Erfahrung, die wir in der aktuellen Legislaturperiode mit dem von der Linken entsandten Vizepräsidenten im Rahmen der Debatte um Blockupy gemacht haben, sowie im Hinblick auf eine mögliche neue Zusammensetzung des Hessischen Landtags halten wir es für angezeigt, den Mitgliedern des Landtags die Möglichkeit zu eröffnen, das Präsidium fortan nicht mehr nur wählen sondern auch abwählen zu können. Eine Abwahl wird beispielsweise für den Fall ermöglicht, wenn ein nicht zu akzeptierendes Verhalten eines Präsidiumsmitglieds vorliegt, das mit der Würde und der Verantwortung des Amts nicht in Einklang gebracht werden kann. Dadurch, dass die Abwahl immer geheim stattfinden soll und nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit erfolgen kann, ist gewährleistet, dass es nicht zu einem Missbrauch der neu zu schaffenden Abwahlmöglichkeit kommen kann.“