ACTA

06.06.2012

MÜLLER: Urheberrecht im Internet stärken
Wir brauchen dringend eine transparente und öffentliche Diskussion über die Neuordnung des Urheberrechtsschutzes für das digitale Zeitalter.

„Es gilt die richtige Balance zwischen den widerstreitenden Interessen zu finden“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stefan MÜLLER.

Müller erklärte anlässlich der Diskussion im heutigen Rechtsausschuss weiter:

„Der Urheberrechtsschutz unterfällt unabdingbar der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und ist wesentlicher Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Der Schutz von Innovation und geistigem Eigentum ist Voraussetzung für eine innovative, digitale, kreative und leistungsfähige Gesellschaft.“

„ACTA hätte in der zuletzt vorliegenden Form kaum Auswirkungen auf die bestehende deutsche Rechtslage gehabt. Die Signale aus den Gremien auf europäischer Ebene machen zudem deutlich, dass ACTA keinen Erfolg haben wird. Nach dem Rechts-, dem Industrie- und dem Innenausschuss hat nun auch der Entwicklungsausschuss des EU-Parlaments das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA abgelehnt. Dennoch bleibt die grundsätzliche Bedeutung des Themas für die Menschen ungebrochen. Deshalb stellt der Antrag der Koalitionsfraktionen auf die anstehende Herausforderung ab, die verschiedenen widerstreitenden Interessen miteinander in Einklang zu bringen und benennt diese klar. Insbesondere gehört die Erarbeitung eines dritten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft sowie eine Anpassung des Abmahnwesens zu den drängendsten Aufgaben“, so Müller.