Abstandsgrenzen für Windkraftanlagen

09.05.2016
  • Historisches Urteil zu Abstandsgrenzen von Windkraftanlagen
  • Hessische Bürger endlich besser schützen
  • 10H-Abstandsregel auch in Hessen umsetzen

René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, erklärte anlässlich des heutigen Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichts zur 10H-Abstandsregel: „Dieses Urteil des bayerischen Verfassungsgerichts ist wegweisend für ganz Deutschland. Die Richter haben nicht nur die Klage gegen die bayerische 10H-Abstandsregel abgewiesen, sondern auch festgestellt, dass der Landesgesetzgeber umfassende Abstandsgrenzen zum Schutz der Anwohner vor Windkraftanlagen durchsetzen darf, auch wenn dadurch die für die Windkraftnutzung vorgesehenen Flächen verringert werden. Das von der Windkraftlobby häufig vorgebrachte Argument, dass keine „Verhinderungsplanung“ betrieben werden dürfe‎, haben die Richter nicht gelten lassen. Der Landesgesetzgeber dürfe umfassende Planungsvorgaben machen, auch wenn diese den Windkraftausbau deutlich begrenzen.“

Rock weiter:

„Nach dem Vorbild Bayerns hatte unsere Fraktion im letzten Jahr auch in Hessen ein 10H-Gesetz in den Landtag eingebracht. In großer Eintracht haben CDU, Grüne, SPD und Linke unser Gesetz zur Verbesserung des Anwohnerschutzes mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Nach dem Urteil aus Bayern zeigt sich, dass nun auch in Hessen großer Handlungsbedarf besteht. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die 10H-Abstandsregelung (Abstand = Gesamthöhe der Anlage multipliziert mit 10 in Meter) durch eine Änderung des Landesentwicklungsplans unverzüglich umzusetzen. ‎Wenn klar ist, dass wir die Menschen besser vor den ständig steigenden Belastungen durch Windkraftanlagen schützen können, muss das Land dies auch unverzüglich tun.“