Abschlussbericht der Verfassungs-Enquetekommission

23.04.2018
  • Erfolgreicher Abschluss einer historischen Aufgabe
  • Verfassung für das digitale Zeitalter
  • Jetzt geht es um Werbung für die Änderungen unter den Bürgern

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Abschlussberichtes der Enquetekommission „Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“ erklärte der Obmann der FDP-Fraktion Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Mit der einstimmigen Annahme des Abschlussberichtes ist die erfolgreiche Arbeit der Enquetekommission formal beendet. Die Fraktionen, Sachverständige und Vertreter der Zivilgesellschaft waren sich der historischen Aufgabe, die fast 72 Jahre alte Verfassung zu modernisieren, stets bewusst. Ich freue mich besonders, dass es gelungen ist, auf Grundlage der Arbeit der Enquetekommission 15 gemeinsame Gesetzentwürfe von CDU, SPD Grüne und FDP zur Änderung der Hessischen Verfassung in den Hessischen Landtag einzubringen. Die Freien Demokraten haben darüber hinaus noch Gesetzentwürfe zur Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten und  zur Stärkung der parlamentarischen Opposition in den Landtag eingebracht. Leider ist es uns bisher nicht gelungen, auch die SPD-Fraktion von der Notwendigkeit der Festschreibung der parlamentarischen Oppositionsrechte in der Verfassung zu überzeugen.“

Dr. ‎h.c. Jörg-Uwe Hahn weiter:

„Die von uns Freien Demokraten unter anderem  initiierten Vorschläge für ein Digitalisierungsgrundrecht und zum Staatsziel Infrastruktur sind in der Lage, unsere Hessische Verfassung in das digitale Zeitalter zu führen. Sie bieten einen Mehrwert für jede Bürgerin und jeden Bürger in Hessen. Bis zur Volksabstimmung am 28. Oktober diesen Jahres müssen wir alle kräftig die „Werbetrommel“ rühren, um die Bürger über die geplanten Verfassungsänderungen zu informieren und um Zustimmung zu den Änderungen zu werben. Erst dann wird die Arbeit der Enquetekommission auch praktische Wirkungen entfalten.“