Abschaffung der Majestätsbeleidigung

13.05.2016

RENTSCH zur Abschaffung der Majestätsbeleidigung

WIESBADEN – Anlässlich der Debatte um die Abschaffung des so genannten Majestätsbeleidungsparagraphen 103 Strafgesetzbuch erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „In Folge der Staatsaffäre um das Erdogan-Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann scheint es weitestgehend Einigkeit zu geben, dass der Tatbestand der Majestätsbeleidigung aus der Zeit gefallen ist und abgeschafft gehört: Der Justizminister der SPD Heiko Maas hat einen entsprechenden Entwurf für das Bundeskabinett bereits erarbeitet. Die Grünen haben eine Gesetzesinitiative im Bundestag gestartet. Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht. Und selbst die Bundeskanzlerin erklärte, im gleichen Atemzug mit der Ermächtigung zur Verfolgung von Böhmermann nach § 103 StGB, dass sie den Tatbestand abschaffen wolle. Wenn es so eine ungewöhnlich breite Einigkeit darüber gibt, dass es keines Sonderstrafrechts zum Schutz der Ehre ausländischer Staatsoberhäupter bedarf, sehen wir als Freie Demokraten keinen Grund, mit einer Änderung bis in die nächste Legislaturperiode des Bundestages zu warten – erst recht nicht alleine deshalb, weil man den zweifelhaften Flüchtlingsdeal mit dem türkischen Präsidenten nicht durch diplomatische Verwicklungen gefährden will!“

Weiter erklärte Rentsch:

„Bereits heute wird der Gesetzentwurf der anderen Bundesländer im Bundesrat beraten. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, dieser Initiative als Antragssteller schnellstmöglich beizutreten – auch um ein klares Signal dafür zu setzen, dass es in einem Rechtsstaat keinen Bedarf mehr für eine Strafnorm gibt, deren Verfolgung in das Ermessen der Exekutive, nämlich der Bundesregierung, gestellt wird. Der türkische Präsident hat jedes Recht, deutsche Gerichte anzurufen, wenn er sich durch die Satire von Böhmermann beleidigt fühlt. Dazu bedarf es jedoch keiner Sonderregelungen, die aus einer Zeit stammen, als man mit Majestätsbeleidigungen noch Kriege auslösen konnte. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Grünen können schon morgen im Bundesrat, spätestens aber im Rahmen unseres Setzpunktes in der kommenden Plenarwoche zeigen, ob sie zu einem klaren Bekenntnis zur Meinungsfreiheit Willens und in der Lage sind.“

Hier finden Sie den entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion für die kommende Plenarrunde. Drs. 19_3372