Anhörung zum Verfassungsschutzgesetz

 

  • Anhörung bestätigt Kritik am schwarz-grünen „Kontrollverhinderungsgesetz“
  • Regelungen zur Parlamentarischen Kontrolle krachend durchgefallen
  • FDP auch weiterhin bereit, an einer fraktionsübergreifenden Überarbeitung mitzuwirken 

WIESBADEN – Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP Fraktion, Wolfgang GREILICH: „Der von den Fraktionen CDU und Grünen  eingebrachte Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes ist von fast allen Anzuhörenden kritisiert worden. Die Bedenken der Freien Demokraten sind bestätigt worden. Insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen zu den Eingriffsbefugnissen des Verfassungsschutzes, aber auch zur Parlamentarischen Kontrolle sind krachend durchgefallen. Es fehlt an fast allem, was schon die eigene Expertenkommission der Landesregierung gefordert hatte oder was darüber hinaus die Sachverständigen aufgriffen: Stärkung der Oppositionsrechte, Unterstützung durch Mitarbeiter, Befragungsrechte der Kontrollkommission oder fehlende Whistleblowerregelung. Da der Gesetzentwurf auch keine zwingende Verpflichtung der Landesregierung zur Information der Parlamentarischen Kontrollkommission vorsieht, könnte man eher von einem Kontrollverhinderungsgesetz sprechen.“

Greilich weiter:

„Der Entwurf erweist sich als unausgereift und muss zwingend überarbeitet werden‎. Daher wiederholen die Freien Demokraten ihr bislang von der Koalition ausgeschlagenes Angebot, in einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines  verfassungsgemäßen Gesetzes, dass eine wirksame parlamentarischen Kontrolle ermöglicht, mitzuwirken.“