Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag
- Einigung der Ministerpräsidenten nur auf kleinsten gemeinsamen Nenner
- Umfassende Neuregelung des Staatsvertrags weiterhin notwendig
- Hessen muss eigenes Gesetz vorlegen, wenn kein Kompromiss gefunden wird
WIESBADEN – Anlässlich der Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz bezüglich der Änderungen des Glücksspielrechts erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Die nunmehr erzielte teilweise Einigung der Ministerpräsidenten ist ernüchternd: Auf der einen Seite ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass endlich die rechtswidrige zahlenmäßige Begrenzung bei der Erteilung von Konzessionen für Sportwettenanbieter abgeschafft und künftig nach transparenten Kriterien all diejenigen, die ordentlichen Spieler- sowie Jugendschutz betreiben sowie die notwendige Zuverlässigkeit und Seriosität haben, Sportwetten in Deutschland anbieten können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um endlich den grauen Markt in diesem Bereich beseitigen und entsprechende Steuereinnahmen generieren zu können, die insbesondere dem Sport zu Gute kommen. Zudem ist damit auch das aus Verlegenheit in Hessen erfundene Duldungsverfahren, für das es weder eine Rechtsgrundlage gibt noch seit seiner Einführung im September ein einziger Anbieter einen Antrag gestellt hat, glücklicherweise obsolet geworden. Auf der anderen Seite sind von den guten Vorschlägen des hessischen Innenministers, durch die unter anderem das Online-Gaming aus der Illegalität geholt und damit auch hier endlich vernünftig Spieler- und Jugendschutz betrieben werden könnte, nur Prüfaufträge übrig geblieben – absehbar wird sich bis 2019 hieran also nichts ändern. Gleiches gilt für das verfassungsrechtlich nicht legitimierte Glücksspielkollegium, das dringend abgeschafft und durch ein transparentes Aufsichtsgremium mit entsprechender demokratischer Legitimation ersetzt werden muss. Im Ergebnis also nach wie vor: Etwas Licht, aber viel Schatten.“
Rentsch weiter:
„Eine ganze Reihe wichtiger Fragen sind mit dem ersten zarten Pflänzchen eines Kompromisses auf die lange Bank geschoben worden. Alleine die Tatsache, dass sich der Ministerpräsident bei dieser Gelegenheit der Zuständigkeit, die Hessen bisher federführend in diesem Bereich für alle Länder hatte, entledigt hat, befreit ihn nicht von der Verantwortung, eine sinnvolle Neuregelung herbeizuführen. Der Hessische Landtag hat auf Antrag unserer Fraktion einen einstimmigen Beschluss gefasst, andernfalls aus dem Glücksspielstaatsvertrag auszutreten und die wichtigen Themen zum Wohle der Spieler und der öffentlichen Hand in einem eigenen hessischen Gesetz zu regeln. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass sich Hessen für das Scheitern der weiteren Verhandlungen ein Sonderkündigungsrecht ausbedungen hat. Wir erwarten, dass der Ministerpräsident aktiv und zeitnah eine Lösung vorantreibt und im Zweifelsfall von diesem Kündigungsrecht Gebrauch macht!“