44. Datenschutzbericht Hessen

11.07.2016

Anlässlich der Vorstellung des 44. Hessischen Datenschutzberichts erklärte der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, der auch Vorsitzender des Unterausschusses Datenschutz ist: „Es ist erfreulich zu sehen, dass die von den Freien Demokraten im Jahr 2011 initiierte Zusammenlegung der öffentlichen und nichtöffentlichen Bereiche im Datenschutz erfolgreich funktionieren. Die Behörde steht, arbeitet effektiv und ist ein Hort hohen Datenschutzes in Hessen.
Bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung auf nationaler Ebene wird es nun darauf ankommen, eröffnete Spielräume positiv zu nutzen und zugleich das hohe hessische und deutsche Datenschutzniveau sicherzustellen.“

Weiter erklärte Hahn:

„Vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen in 2015 wie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und der „Safe-Harbor-Entscheidung“ der EU-Kommission, gilt unser ausdrücklicher Dank daher an dieser Stelle dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, Professor Dr. Ronellenfitsch, und seinem Mitarbeiterstab für die erneut intensive Recherche- und Prüfarbeit, die sie jährlich für ihren Bericht leisten. Wir sind überzeugt, dass Professor Dr. Ronellenfitsch auch für die Auswirkungen des Brexits auf den europäischen Datenschutz gute Lösungen vorschlagen wird.

Der Brexit darf nicht dazu führen, dass in europäischen Datenschutzfragen Großbritannien zukünftig außen vor sein wird. Vielmehr muss mit umsichtigem Verhalten diese, für uns alle beispiellose Situation zügig geklärt werden und Großbritannien im Interesse eines hohen Datenschutzniveaus künftig im Verbund der Datenschutzstaaten gehalten werden.“