42. Datenschutzbericht Hessen

22.05.2014

HAHN: Datenschutz in Hessen gut aufgestellt – Europäische Harmonisierung darf nicht zur Absenkung des Schutzniveaus führen

Anlässlich der Vorstellung des 42. Hessischen Datenschutzberichts erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jörg-Uwe HAHN, der auch Vorsitzender des Unterausschusses Datenschutz ist: „Unser ausdrücklicher Dank gilt dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, Professor Dr. Ronellenfitsch, und seinem Mitarbeiterstab für die geleistete Recherche- und Prüfarbeit. Die Vielfalt der aufgeführten Themenkomplexe und der Anstieg der Eingaben aus der Bevölkerung zeigen nicht nur, dass eine große Sensibilität bei den Bürgerinnen und Bürgern bezüglich des Schutzes ihrer Daten vorhanden ist, sondern auch, wie umfassend die Herausforderungen geworden sind – und dass es richtig war, den öffentlichen und den privaten Datenschutz an einer Stelle zusammenzufassen. Der Datenschutz und damit der Schutz der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung wird für uns als FDP-Fraktion auch weiterhin ein Kernthema bleiben, das wir fortlaufend auf die politische Agenda setzen werden!“

„Der Datenschutzbeauftragte hat vor allem auf den massiven Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum hingewiesen: Durch unzulässige private Kameras, die den Straßenraum beobachten, in Geschäften, durch Überwachung durch Drohnen. In Hessen hat der Landtag daher zu Recht ein starkes Signal gegen unzulässige Videoüberwachung im öffentlichen Raum gesetzt und einen entsprechenden Antrag der FDP einstimmig beschlossen.

Durch den Bericht des Datenschutzbeauftragten wird jedoch eines besonders deutlich: Europa wird künftig die entscheidende Ebene für die Sicherung unserer Daten sein. Der Europäische Gerichtshof hat hier in der letzten Zeit einige positive Zeichen zum Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger gesetzt, die Hoffnung machen: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist für rechtswidrig erklärt worden, Google und andere Anbieter wurden dazu verpflichtet, das Recht auf Vergessenwerden zu gewährleisten. Jetzt gilt es, bei der Verhandlung über die europäische Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen, dass das hohe hessische und deutsche Datenschutzniveau dort Grundlage der weiteren Beratungen wird. Eine Absenkung des Datenschutzes darf es nicht geben und ist für die FDP nicht verhandelbar!“