40 Jahre Datenschutz in Hessen

08.10.2010

Wolfgang Greilich: „Wir freuen uns, dass unser Anstoß zu einer Einigung aller Fraktionen zur Neuregelung des Datenschutzes geführt hat“

„Es ist gut, dass es uns zum 40. Jahrestag des Bestehens des Datenschutzes in Hessen gelungen ist, gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, der praktisch zu 100 % das umsetzt, was wir als FDP schon seit vielen Jahren fordern. Vor 40 Jahren wurde in Hessen der Datenschutz erfunden. Jetzt wird Hessen erneut zum Vorreiter bei einem modernen Datenschutzrecht. Und wie vor 40 Jahren ist es der Hessische Landtag, der als Parlament die grundlegenden Inhalte erarbeitet“, so Wolfgang Greilich, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, anlässlich des Festaktes zum Datenschutz im Hessischen Landtag.

„Hessen kann heute stolz sein, weil es schon vor 40 Jahren, als es noch kaum Computer gab, ein so wegweisendes Gesetz auf den Weg gebracht hat. Die Bedeutung des Datenschutzes hat seither stark zugenommen. Inzwischen leben wir im Zeitalter von Mini-PCs, Smartphones und sozialen Netzwerken. Umso wichtiger ist die heutige fraktionsübergreifende Einigkeit“, so Greilich.

Der liberale Innenpolitiker fuhr fort: „Wir freuen uns natürlich, dass wir den Anstoß zu dieser Neuregelung geben konnten. Bereits seit vielen Jahren hat die FDP für die Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz und für die Unabhängigkeit von der Exekutive plädiert. Noch in der letzten Wahlperiode konnten wir dies nicht durchsetzen. In dieser Wahlperiode aber konnten wir zunächst mit dem Koalitionspartner die Prüfung vereinbaren, wie eine Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz bei gleichzeitiger Justiziabilität erreicht werden kann. Im März dieses Jahres erhielten wir dann durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zusätzlichen Rückenwind, sodass auf die Prüfung jetzt unmittelbar ein Gesetzesvorschlag folgt.

Neue technische Entwicklungen werden zukünftig eine schnellere Nachjustierung der gesetzlichen Regelungen erforderlich machen. Dabei geht es uns nicht darum, innovative Technologien zu beschränken. Aber wir müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die solche neuen Angebote nutzen, auch wissen, welche Informationen über sich selbst sie preisgeben. Dieser Schritt ist im Allgemeinen unumkehrbar. Vor allem Bürger, die weniger Erfahrung mit dem Internet haben, dürfen nicht in die Datenfalle laufen. Sie müssen wissen: Das Netz vergisst nichts!