39. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten

29.03.2011

Wolfgang Greilich: „Der Datenschutz ist in Hessen hervorragend aufgestellt – Datensparsamkeit ist die beste Prävention“
„Mit der strukturellen Neuorganisation, die ab 01.07.2011 Gesetz werden soll, haben wir den Datenschutz in Hessen gestärkt.“

Weiter sagte Greilich:

„Gleichzeitig macht der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten deutlich, dass die beste Prävention immer noch die Datensparsamkeit jedes Einzelnen ist. Es ist wichtig, darauf immer wieder mit Nachdruck hinzuweisen.

Die Schwerpunkte, die der Hessische Datenschutzbeauftragte beispielhaft aufgeführt hat, machen deutlich, dass in neuen Techniken viele Chancen liegen. Gleichzeitig gilt es aber darauf zu achten, dass Sicherheitsinstrumente wie Firewalls oder Anti-Virenprogramme genutzt werden. Zudem ist es wichtig, dass die Speicherung von Daten für Bürger transparent gemacht wird und Informationen darüber einfach zu erhalten sind.

Diese Grundsätze haben wir zuletzt erst in der vergangenen Plenarsitzung durch unseren Antrag für mehr Datenschutz in sozialen Netzwerken, der auch eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Telemediengesetzes beinhaltet hat, deutlich gemacht.

An Stellen, wo Landesbehörden und Kommunen Daten miteinander austauschen wollen, müssen wir sehr genau auf die gesetzliche Grundlage achten. Diese Fragen werden wir aufmerksam im Auge behalten und sachorientiert diskutieren müssen, wo weitergehende Regelungen notwendig und sinnvoll sind.“