2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz

23.05.2013

DR. BLECHSCHMIDT: Hessen bekommt ein modernes, zukunftsorientiertes und familienfreundliches Dienstrecht – Lebenspartnerschaften rückwirkend gleichgestellt

„Die parteiübergreifende Mediatorengruppe hat im Jahr 2010 ihre Vorschläge für eine Reform des Dienstrechts vorgelegt. In einem ersten Schritt wurden bereits im November 2010 einige der Empfehlungen umgesetzt. Mit der heutigen Verabschiedung des 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes stellt Hessen die Weichen für einen modernen, zukunftsorientierten und familienfreundlichen öffentlichen Dienst und folgt damit den Empfehlungen der Mediatorengruppe. Zugleich werden gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Dienstrecht den Ehepartnern nun vollständig und rückwirkend gleichgestellt“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Dr. Blechschmidt erklärte weiter:

„Mit über 100 verschiedenen Laufbahnen war das Laufbahnrecht unübersichtlich und unnötig kompliziert in der Anwendung. Diese werden auf 11 thematisch zusammenhängende Laufbahngruppen verschlankt, die nun einheitliche Zugangsvoraussetzungen aufweisen. Auch werden Hindernisse für Wechsel zwischen verwandten Laufbahnen abgebaut.“

„Die Besoldungsstruktur wird auf ein erfahrungsbezogenes Modell umgestellt, das Beurteilungswesen klar in seinen Grundzügen geregelt und die bewährten Elemente der leistungsbezogenen Besoldung weiter gestärkt und ergänzt. Einen besonderen Schwerpunkt bietet auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Beamtenfreundlichere Teilzeitregelungen für Beamte auf Zeit, transparentere und gerechtere Kindererziehungszuschläge.

Wir machen den öffentlichen Dienst durch Vereinfachungen und Entgegenkommen bei einem Wechsel aus anderen Ländern nach Hessen attraktiver und erhöhen durch einen Paradigmenwechsel in der Altersversorgung die Durchlässigkeit zwischen Beamtenschaft und freier Wirtschaft. Künftig können aus dem Dienst ausscheidende Beamtinnen und Beamte Versorgungsansprüche in Form eines Altersgeldes mitnehmen, anstatt sich finanziell nachteilig nachversichern zu müssen“, so Dr. Blechschmidt.