2. Dienstrechtsmodernisierung

14.12.2012

DR. BLECHSCHMIDT: Dienstrechtsmodernisierung stellt entscheidende Weichen für künftige Attraktivität des Öffentlichen Dienstes in Hessen

„Man muss nicht alles anders machen, um vieles zu verbessern: So lässt sich der Inhalt unseres heute auf den Weg gebrachten Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen auf den Punkt bringen“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für beamtenrechtliche Fragen der FDP-Landtagsfraktion,
Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt:

„Den Entwurf zeichnet aus, dass die Regierungsfraktionen an bewährten Strukturen grundsätzlich festhalten, das Dienstrecht aber gemäß den Vorschlägen der Mediatoren in ihrem Abschlussbericht in wesentlichen Bereichen grundlegend erneuern, vereinfachen und für Anwender wie Betroffene gleichermaßen einfacher, angenehmer und transparenter gestalten. So reduzieren wird den bisherigen Dschungel an Laufbahnen auf elf klar umrissene Laufbahngruppen und erweitern die Möglichkeiten für leistungsbezogene Vergütung im öffentlichen Dienst.“

„Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, der sich zunehmender Konkurrenz mit anderen Dienstherren und der privaten Wirtschaft um die besten Köpfe ausgesetzt sehen wird, steigern wir durch eine flexiblere Möglichkeit zum Wechsel zwischen freier Wirtschaft und Beamtenschaft. Künftig werden Pensionsanwartschaften durch ein definiertes Altersgeld mitzunehmen sein, anstatt die Nachteile einer Nachversicherung in der allgemeinen Rentenversicherung in Kauf nehmen zu müssen, wenn man aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet“, erläuterte Dr. Blechschmidt.

Beim Wechsel von den Lebensaltersstufen zu einem Erfahrungsstufenmodell werde vor allem Sorge getragen, dass es für die Beamtinnen und Beamten in Hessen nicht zu finanziellen Einbußen komme. „Auch sorgen wir über degressive Ausgleichsprämien dafür, dass auch der Wechsel nach Hessen für Beamtinnen und Beamte aus anderen Bundesländern attraktiver gestaltet wird. Auch die Stellenhebungen in Einzelbereichen wie beispielsweise der Polizei sind im Rahmen der Attraktivitätssteigerung berücksichtigt worden.

Wir legen mit dem heute eingebrachten Entwurf eine gute und durchdachte Diskussionsgrundlage vor, die zudem die rückwirkende volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht realisiert. Wir suchen nun vor allem das Gespräch mit den Fachverbänden und Interessenvertretungen der Beamtinnen und Beamten in Hessen und freuen uns auf die Diskussionen im Ausschuss“, so Dr. Blechschmidt.