2. Auswahlverfahren zur Besetzung der Präsidentenstelle der Bereitschaftspolizei – Akteneinsicht

17.03.2010

„Die Akteneinsicht bestätigt, was sich schon aus dem Bericht des Ministers im INA ergab“, so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag nachdem er die Akten eingesehen hatte.

Nach Auswertung des VGH-Urteils durch die Fachabteilung stand fest, dass es faktisch unmöglich war, den Anforderungen des Gerichtes im begonnenen Auswahlverfahren gerecht zu werden, weil von zehn nachträglich heranzuziehenden Beurteilern sich bereits sieben im Ruhestand befanden. Deshalb wurde entschieden, ein neues Auswahlverfahren ohne Ausschreibung durchzuführen. Dies wurde dem nicht berücksichtigten Bewerber spätestens im März mitgeteilt, dass für ihn negative Ergebnis mündlich am 19. Mai 2009 durch Staatssekretär Boris Rhein.

„Der Vorwurf der Aktenmanipulation ist völliger Unsinn. Es finden sich neu nur zwei als solche eindeutig gekennzeichnete Erinnerungsvermerke über den Inhalt von Gesprächen, über die bereits im INA berichtet wurde. Im Ergebnis hat sich meine Bewertung bestätigt: Es gab ein zweites Verfahren, dass im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, allerdings ist die Aktenführung verbesserungswürdig“, so Greilich.

Bemerkenswert sei, dass die Wortführer der Opposition ihre Bewertung schon nach flüchtiger Durchsicht der umfangreichen Akten in etwa 30 Minuten vornahmen. „Ich habe für die sorgfältige Durchsicht eineinhalb Stunden benötigt“, so der liberale Innenpolitiker.

Abschließend betont Greilich, dass es mit Herrn Langecker ein hervorragender Fachmann an die Spitze der Bereitschaftspolizei berufen wurde.