15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

13.04.2011

Wolfgang Greilich: „Neues Beitragsmodell war überfällig, baut Bürokratie ab und macht die GEZ-Schnüffelei entbehrlich“

„Mit dem neuen Beitragsmodell, das im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen ist, erfolgt endlich eine Abkehr von der Gebührenerhebung nach Empfangsfähigkeit der einzelnen Geräte. Durch die Vereinfachung der Berechnung wird Bürokratie abgebaut und die rechtlich höchst-umstrittene Schnüffelei der GEZ in Privatwohnungen entfällt“, so Wolfgang Greilich stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter sagte Greilich:

„Aufgrund der technischen Entwicklungen ist es längst nicht mehr zeitgemäß, bei der Gebührenerhebung auf die Empfangsfähigkeit einzelner Geräte abzustellen. Nahezu alle modernen Geräte haben weitreichende Empfangsfunktionen, werden aber nicht immer dazu genutzt. Das macht die Zahlungspflicht intransparent und ungerecht und ist unfair gegenüber den Verbrauchern.

Die FDP hat hier seit Jahren für eine Veränderung hin zu einer personenbezogenen Medienabgabe geworben. Damit hätte man auch noch die GEZ abschaffen können und eine Einziehung der Abgabe einfach über die Finanzämter bewerkstelligen können.

Der jetzige Vorschlag geht aber in die richtige Richtung und kommt dem FDP-Modell in weiten Teilen entgegen. Für den typischen Privatnutzer bleiben die Beiträge stabil. Durch den Wegfall der Mehrfachgebührenpflicht in privaten Haushalten werden Familien, nicht eheliche Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften erheblich entlastet.

Was das Verfahren betrifft, wird die Beitragserhebung einfacher und Bürokratie abgebaut. Vor allem hat die unerträgliche und rechtlich höchst-umstrittene Schnüffelei der GEZ endlich ein Ende. Kontrollen in Wohnungen sind nicht mehr erforderlich. Damit werden die Regeln für Rundfunk- und Mediennutzung klarer, besser verständlich und einheitlich.

In einer zeitnahen Evaluierung der neuen Berechnungsmethode werden wir genau prüfen, inwieweit sich das Beitragsaufkommen verändert und insbesondere inwieweit im Hinblick auf kleine und mittelständische Betriebe, z.B. bei der Abstufung nach Mitarbeiterzahl oder der Berücksichtigung gewerblich genutzter KFZ, noch Nachbesserungen angezeigt sind.“