1. Lesung zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag

29.09.2010

„Kinder- und Jugendmedienschutz sind von immenser Bedeutung. Maßnahmen dazu müssen aber praktikabel sein und dürfen die Freiheit im Netz nicht hin zu einer Zensur einschränken. Wo neue Vorgaben am Ende nur neue Hürden und Schwierigkeiten für die Nutzer aufbauen, den eigentlichen Zweck des Kinder- und Jugendmedienschutzes aber nicht erreichen, sind die Regeln verfehlt“, so Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Rentsch:

„An der sensiblen Schnittstelle zwischen Freiheit im Netz und Medienzensur hat der Gesetzgeber nur einen geringen Handlungsspielraum. Umso wichtiger ist es, Jugendmedienschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen. Dabei haben sich die Standards der Freiwilligen Selbstkontrolle bewährt. Diese können noch weiter ausgebaut werden. Vor allem wäre hier auch eine Erweiterung der Vereinbarungen mit europäischen und internationalen Partnern wünschenswert.

Mit dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag wird insbesondere der private ‚user-generated-content’ nicht eingeschränkt. Damit erhalten wir vor allem für die ehrenamtlich Engagierten ein wichtiges Kommunikationsinstrument.

Grundsätzlich ist es aber am besten, wenn Kinder und Jugendliche im Rahmen einer guten Bildung und Erziehung bereits zuhause in der Familie und später in der Schule an den verantwortungsvollen Umgang mit Medien herangeführt werden. Dabei kommt es darauf an, dass sie schon frühzeitig auf die Risiken und Gefahren, die damit verbunden sind, aufmerksam gemacht werden.“