NAAS: Lockerung des Tanzverbots ist eine Frage der Freiheit

vom

Der Hessische Landtag spricht heute über ein von den Freien Demokraten vorgelegtes Gesetz zur Liberalisierung und Modernisierung des Hessischen Feiertagsgesetzes. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Stefan Naas: 

„Das Hessische Feiertagsgesetz ist von 1971, und diesen Geist atmet es immer noch. Noch immer gibt es in Hessen ein Tanzverbot an Sonn- und Feiertagen zwischen 4 und 12 Uhr. Das weiß kaum jemand – umgesetzt oder kontrolliert wird es praktisch auch nicht. Mit unserem Gesetzesvorschlag wollen wir Hessen jetzt auf die Höhe der Zeit bringen und das nicht mehr zeitgemäße Tanzverbot an Sonn- und Feiertagen abschaffen. Außerdem soll der Karfreitag an die anderen stillen Feiertage – Volkstrauertag und Totensonntag – angeglichen werden. Dann muss nicht mehr um 0 Uhr Schluss sein. Wenn eine Veranstaltung am Gründonnerstag beginnt und einige Stunden in den Karfreitag hineinläuft, soll das künftig möglich sein. Das Feiertagsgesetz zu liberalisieren und das Tanzverbot zu lockern, ist eine Frage der Freiheit. Wir wollen allen Hessen diese Freiheit gewähren.“