KNELL: Wolf kommt endlich ins hessische Jagdrecht

  • Forderung der Freien Demokraten wird umgesetzt
  • Wichtige Änderungen im Hessischen Jagdgesetz
  • Reguläre Bejagung des Wolfs muss Ziel der Wolfspolitik sein

Wiebke Knell, Fraktionsvorsitzende und jagdpolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, freut sich über die Novelle des hessischen Jagdrechts. Mit dem Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften wird, neben weiteren Neuerungen, der Wolf in das Hessische Jagdgesetz (HJagdG) aufgenommen. „Das sind endlich gute Nachrichten für Hessen und die hessischen Weidetierhalter. Viel zu lange war die Wolfspolitik der schwarz-grünen Landesregierung von Ideologie geprägt. Mit der Umsetzung der langjährigen Forderung von uns Freien Demokraten kommt nun die Kurskorrektur von Schwarz-Rot. Hessen ist jetzt auf eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfes durch die EU vorbereitet, wodurch die Jagd auf Wölfe, also ein aktives Bestandsmanagement, möglich wird.“

Die Änderung im hessischen Jagdgesetz führt unter anderem dazu, dass zukünftig die obere Jagdbehörde statt der Naturschutzbehörde dafür zuständig ist, Abschussgenehmigungen von Problemwölfen zu erteilen. Dazu sagt Knell: „In der Vergangenheit wurden Abschussgenehmigungen umgehend von Gerichten kassiert. Es ist davon auszugehen, dass es in Zukunft einfacher sein wird, gerichtsfeste Abschussgenehmigungen zu erteilen. Dazu werden nicht nur die Änderung auf hessischer Ebene, sondern auch die diskutierten Änderungen auf EU-Ebene beitragen.“

Eine weitere wichtige Änderung sei, dass gesetzlich festgelegt wird, dass die Jägerschaft am Wolfsmonitoring mitwirkt. Knell erklärt: „Derzeit funktioniert das Wolfsmonitoring in Hessen äußerst schlecht. Daher ist es begrüßenswert, dass die hohe Expertise der hessischen Jäger in Zukunft endlich genutzt wird, dass das Wolfsmonitoring besser funktioniert. Das ist besonders wichtig, da wir Größe und Wachstum der Bestände kennen müssen, wenn der Wolf bejagt wird.“ Zudem stelle das Gesetz nun klar, dass Wolfshybriden bereits jetzt ganzjährig bejagt werden dürfen und nicht dem strengen Schutzstatus des Wolfes unterliegen.

Knell betont: „Die Rückkehr des Wolfs wird die Weidetierhalter und die Bürger in Hessen trotz der Novelle weiterhin beschäftigen. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist daher nur ein Teil der notwendigen Maßnahmen, um die hessischen Weidetierhalter und deren Tiere zu schützen. Das Ziel muss eine reguläre Bejagung des Wolfs sein, wie sie auch bei vielen anderen Wildarten praktiziert wird. Dafür werden sich die Freien Demokraten weiter einsetzen.“