Klage gegen Jagdverordnung eingereicht
Es ist ein gewöhnlicher DIN-A4-Umschlag, den Florian Rentsch am Vormittag des 12. September 2016 in einen Briefkasten in der Wiesbadener Luisenstraße einwirft. Doch diese Aktion ist alles andere als gewöhnlich: In dem Umschlag befindet sich die 46-seitige Klageschrift gegen die hessische Jagdverordnung. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag ist zuversichtlich: „Es gibt mehrere gute Gründe, warum es sich lohnt, Klage gegen die von der schwarz-grünen Landesregierung erlassene Jagdverordnung einzureichen.“
Es war sicher kein Zufall, dass Umweltministerin Hinz den Entwurf ihrer neuen Jagdverordnung pünktlich mit Beginn der Sommerferien 2015 an die Jagdverbände geschickt hatte. Damit wollte sie wohl den Protest seitens der Jägerschaft möglichst klein halten. Doch dieser Schuss ging nach hinten los: nur wenige Wochen später versammelten sich mehr als 3000 Jägerinnen und Jäger vor der Staatskanzlei in Wiesbaden, um gegen die rein ideologischen Regulierungen der Landesregierung zu protestieren.
Den Protest der Jägerschaft haben wir nicht nur an diesem Tag, sondern auch über Monate hinweg im Parlament unterstützt. So hatten wir unter anderem eine Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantragt, die eindeutig aufzeigte, dass der zu regelnde Inhalt nicht für eine Verordnung geeignet ist. „Die Sachverständigen haben klar dargelegt, dass die aktuelle Fassung der neuen Jagdverordnung sehr viele Jagdzeiten berührt. Wenn diese in dieser massiven Häufung neu geregelt werden sollen, ist dies ein deutliches Zeichen für die notwendige parlamentarische Beteiligung. Darüber hinaus äußerten die Sachverständigten formale Bedenken, insbesondere in Bezug auf das verfassungsmäßig garantierte Eigentumsrecht. Die Gesamtheit der Hürden und Einschränkungen, die erfolgen sollen, führen dazu, dass die Privatjagd faktisch abgeschafft wird“, fasste Jürgen Lenders die Ergebnisse der Anhörung damals zusammen.
Doch Ministerin Hinz und die Landesregierung blieben stur: Sie setzten sich einfach über die von den Experten geäußerten, massiven verfassungsrechtlichen Bedenken hinweg und im Dezember 2015 die neue Jagdverordnung in Kraft.
Für Schonzeitfestlegung gibt es keine hinreichende naturschutzfachliche Begründung!
Dabei mangelt es jedweder naturschutzfachlichen Begründung, wie Jürgen Lenders im Gespräch mit zahlreichen Jägern in Erfahrung bringen konnte: „Aus wildbiologischer Perspektive muss man viele der neuen Regelungen als schlicht unsinnig bezeichnen: Niemand kann nachvollziehbar erklären, warum Füchse oder Waschbären besser geschützt werden sollen, wenn man damit zugleich riskiert, dass diese kleineres Wild dezimieren.“ Den jagdpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion erreichten in den vergangenen Wochen zahlreiche Zuschriften von verzweifelten Jägern, die große Probleme damit hatten, dass durch die verlängerte Schonzeit für Füchse die Jungfüchse massive Schäden im Bereich des Niederwildes angerichtet haben. „Ausnahmegenehmigungen von der Schonzeit wurden offenbar nicht bearbeitet, obwohl es aus ganz Hessen dazu mehrere Anträge gab. Statt einseitiger politischer Entscheidungen brauchen wir auch im Bereich der Jagd eine vernünftige und ausgewogene Balance. Kein Jäger schießt zum Spaß, sondern er übernimmt Verantwortung, Schäden an Wald und Feld zu verhindern und außerdem die Populationen im Gleichgewicht zu halten. Wenn er dies jedoch aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr kann, dann muss mit sehr großen Schäden – vor allem in der Landwirtschaft, aber auch in der Natur – gerechnet werden“, so Lenders.
Die Änderung der Jagdverordnung am Parlament vorbei bedeutet eine Aushöhlung des Jagdrechts!
Neben den inhaltlichen falschen Ansätzen ist das Vorgehen von Union und Grünen vor allem aus rechtlichen Gründen nicht hinnehmbar, wie Florian Rentsch das einstimmig beschlossene Vorgehen der FDP-Fraktion gegen die Landesjagdverordnung begründet: „Indem Gesetze, die der Landtag erlassen hat, durch Verordnungen einer Ministerin ausgehöhlt und konterkariert werden, tritt die schwarz-grüne Landesregierung die Rechte des Parlaments mit Füßen. Sollte ein solcher Umgang mit dem Parlament Schule machen, verliert der Landtag als Institution erheblich an politischem Gewicht. Wir sehen es daher als unsere Pflicht als Parlamentarier, dieses Vorgehen der Landesregierung vor Gericht klären zu lassen.“
Professor Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, hat die Klageschrift im Auftrag der FDP-Fraktion verfasst, die er im Interview mit dem Landesjagdverband e.V. erläutert.
Prof. Dr. Michael Brenner zur Klage der FDP-Fraktion gegen die hessische Jagdverordnung