Hände weg von der Jagdverordnung!

Die schwarz-grüne Landesregierung plant aktuell, das hessische Jagdgesetz zu „novellieren“ – und das obwohl es erst in der vergangenen Legislaturperiode umfangreich mit den beteiligten Parteien, Verbänden und Institutionen abgestimmt und durch die Koalition von CDU und FDP angepasst wurde. Jürgen Lenders, der jagdpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, vermutet daher rein koalitionstaktische, ideologische Erwägungen, die die Landesregierung zu diesem Vorstoß veranlasst haben: „Die Gesamtheit der Hürden und Einschränkungen, die erfolgen sollen, führen dazu, dass die Privatjagd faktisch abgeschafft wird.“ Mit den geplanten Änderungen orientiert sich Schwarz-Grün nicht länger an sachlichen Argumenten und spricht ein massives Misstrauensvotum gegen Hessens Jägerschaft aus! „Wir leben seit Jahrhunderten in einer Kulturlandschaft. Damit diese in Abstimmung mit Siedlung, Landwirtschaft, Flora und Fauna funktioniert, darf diese nicht sich selbst überlassen werden. Die Jägerinnen und Jäger bilden hier ein wichtiges Glied zum Erhalt der Kulturlandschaft in Hessen“, so Lenders.

Landesregierung muss Kritik an Jagdverordnung endlich ernst nehmen

Es ist sicher kein Zufall, dass das hessische Umweltministerium den Entwurf ihrer neuen Jagdverordnung pünktlich zum Start der Sommerferien an die Jagdverbände gesendet hat. Damit wollte Ministerin Hinz den Protest seitens der hessischen Jägerinnen und Jäger wohl möglichst klein halten. Doch dieser Schuss ist eindeutig nach hinten losgegangen.

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So versammelten sich mehr als 3000 Jägerinnen und Jäger Ende September vor der Staatskanzlei in Wiesbaden, um gegen die ideologischen Pläne der Landesregierung zu protestieren. Gerne haben wir diesen Protest unterstützt: „Wir stimmen mit den hessischen Jägern überein, dass bei der Jagdverordnung ideologische Regulierungen nicht wichtige Aspekte des Artenschutzes und der Niederwildhege verdrängen dürfen. Denn wir wollen verhindern, dass in Hessen bald eine der – laut des Landesjagdverband – ‚schlechtesten Jagdverordnungen Deutschlands‘ gilt“, so Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion.

Unsere Unterstützung haben wir auch im Landtag zum Ausdruck gebracht und das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. In einer hitzigen Debatte zeigten sich die Regierungskoalitionen jedoch wenig einsichtig. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion haben wir deshalb eine Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  des Landtags beantragt.

Anhörung mit eindeutigem Ergebnis

Ziel der von uns beantragten Anhörung war es, zu klären, ob und wie die Jagdverordnung in Hessen – vor allem hinsichtlich der Jagdzeitenregelung – geändert werden muss, um den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie den Anforderungen an die jagdliche Hege und Pflege Rechnung zu tragen.

Die Anzuhörenden haben klar aufgezeigt, dass der zu regelnde Inhalt nicht für eine Verordnung geeignet ist. Jürgen Lenders, der als jagdpolitischer Sprecher die FDP-Fraktion im zuständigen Ausschuss vertritt, hat vor allem formale Bedenken der Sachverständigen, insbesondere in Bezug auf das verfassungsmäßig garantierte Eigentumsrecht, feststellen können: „Die Sachverständigen haben klar aufgezeigt, dass die aktuelle Fassung der neuen Jagdverordnung sehr viele Jagdzeiten berührt. Wenn also die Jagdzeiten in dieser massiven Häufung neu geregelt werden sollen, ist dies ein deutliches Zeichen für die notwendige parlamentarische Beteiligung. Dies unterbleibt aber hier völlig, da die Regelungen im Wege der Verordnung und nicht gesetzlich geregelt werden sollen.“

Hinz lässt Ultimatum kommentarlos verstreichen

Anfang November haben wir Umweltministerin Priska Hinz deshalb in einem offenen Brief aufgefordert, die Jagdverordnung zurück zu ziehen und das Jagdrecht auf dem bisherigen Stand zu belassen. Bedauerlicherweise hat sie unser Ultimatum kommentarlos verstreichen lassen und nicht auf unsere Aufforderung reagiert. „Es ist sehr bedauerlich, dass Ministerin Hinz und die Landesregierung weiter stur bleiben. Dass sich das Ministerium einfach über die von Experten geäußerten massiven verfassungsrechtlichen Bedenken hinwegsetzt, ist für uns nicht hinnehmbar“,  so Lenders. „Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Landesregierung – vor allem aus fachlichen Erwägungen – die Jagdverordnung zurückziehen und das Jagdrecht auf dem bisherigen Stand belassen soll.“

Im Fall eines möglichen In-Kraft-Tretens der Verordnung werden wir also aufgrund der vorliegenden Verletzung der Rechte des Parlaments den Staatsgerichtshof anrufen, da in der Verordnung Sachverhalte geregelt werden, die dem Gesetz und damit dem Parlament vorbehalten ist.

Landtagsdebatte zur Jagdverordnung im Video (externer Link)

Antrag der Fraktion der FDP betreffend Änderung der Jagdverordnung in Hessen – Drucksache 19/2421