Freie Demokraten modernisieren das hessische Ladenöffnungsgesetz
Das hessische Ladenöffnungsgesetz wird den Entwicklungen im Handel nicht gerecht. Das hat zuletzt auch das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Sonntagsöffnung der Teo-Märkte der Handelskette Tegut gezeigt. Demnach müssen die voll digitalisierten Mini-Supermärkte, in denen Kunden rund um die Uhr ohne anwesendes Ladenpersonal einkaufen können, sonn- und feiertags schließen. Mit einem Vorstoß zur Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes wollen die Freien Demokraten im Hessischen Landtag die Sonntagsöffnung der Mini-Märkte ermöglichen und auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen.
„Mehr Mut, weniger Bedenken“, fordert Stefan Naas Anfang Februar im Plenum des Hessischen Landtags. Seine Fraktion hat einen Entwurf für eine Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes eingebracht, der in erster Lesung diskutiert wird. „Dass die Teo-Märkte seit Januar nicht mehr an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, ist nicht nur schlecht für die Wirtschaft, sondern auch für die Kunden“, sagt der Fraktionsvorsitzende, der auch wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag ist. „Die Lebenswirklichkeit der Menschen in unserem Land zeigt, dass das Ladenöffnungsgesetz nicht mehr zeitgemäß ist.“ Viele Verbraucher seien, beispielsweise aus beruflichen Gründen, darauf angewiesen, auch an Sonntagen einkaufen zu können. Und dies ginge schließlich auch anderswo: „Wenn an der Tankstelle Personal steht, das Sonntagsbrötchen verkaufen darf, aber ein Mini-Supermarkt ohne Beschäftigte geschlossen bleiben muss, ist das absurd. Auch in Hofläden, Kiosken oder im Bahnhofs-Supermarkt dürfen Lebensmittel verkauft werden.“ Ohnehin ist der Arbeitnehmerschutz für Naas hier kein nachvollziehbarer Grund, schließlich kommen die automatisierten Märkte komplett ohne Ladenpersonal aus.
Vom Angebot und von der Funktionsweise der Teo-Märkte konnte sich der Fraktionsvorsitzende bei seinen Besuchen vor Ort in Fulda und Sulzbach überzeugen. „Auch für die ländlichen Regionen ist das Urteil ein herber Rückschlag, denn hier tragen moderne Ladenkonzepte wie diese zu einer Sicherung der Versorgung bei.“ Das Geschäftsmodell lohne sich für die Betreiber allerdings nur, wenn die Mini-Supermärkte auch sonntags öffnen dürften.
Gegner der Sonntagsöffnung verweisen auf den Schutz des freien Sonntags als Kulturgut und Tag der seelischen Erhebung. Naas findet diese Argumente im Fall der Mini-Supermärkte schwer vermittelbar – für die Hessinnen und Hessen sowie für Unternehmen. „Die Menschen brauchen niemanden, der ihnen erklärt, was ihrer Seele guttut. Jeder kann und soll selbst entscheiden, was er sonntags tun oder lassen möchte. Der Kauf einer Packung Schlagsahne für den Sonntagskuchen ist weder ein Kulturbruch noch dürfte er jemanden in seinem Seelenheil geschadet haben.“ Die Argumente sorgen aber nicht nur bei Naas und den hessischen Bürgerinnen und Bürgern für Kopfschütteln. Das Urteil schlug in ganz Deutschland und sogar international Wellen. So berichteten unter anderem auch die BBC und die Financial Times sowie italienische Medien über die gerichtlich angeordnete Schließung der hessischen Mini-Supermärkte und den Vorstoß der Freien Demokraten.
Auch wenn es seitens der Hessischen Landesregierung zunächst Widerstand gegen die Initiative der Freien Demokraten gab, so hat sie die Koalition zum Umdenken bewegt. Schon in der Plenarsitzung im Mai wurde der gemeinsame Gesetzentwurf von CDU, SPD und Freien Demokraten eingebracht – ein echter Meilenstein für die kleinste Oppositionsfraktion. „Mit einer Ausnahmeregelung im hessischen Ladenöffnungsgesetz für vollautomatisierte Geschäfte kann das durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel akut gewordene Problem nun endlich gelöst werden“, sagt Stefan Naas bei seiner Rede. Er ist zufrieden, denn mit der Gesetzesänderung wird der besonderen Rolle des Sonntags weiterhin Rechnung getragen, während gleichzeitig Fortschritt und Innovation ermöglicht werden. Wenn das Gesetz im Sommer verabschiedet wird, hat die FDP-Fraktion innerhalb nur eines halben Jahres eine wesentliche rechtliche Grundlage für die Existenz der Mini-Supermärkte erwirken können.