So schaffen wir das! Unsere Antworten auf das Flüchtlingschaos

Rechtsstaatliche Regeln einhalten

Mit ihrer Einladung an tausende syrische Flüchtlinge an der ungarischen Grenze und auf der Balkanroute nach Deutschland einzureisen, hat die Bundeskanzlerin nicht nur einen massiven und unkontrollierten Zustrom von Asylsuchenden zu verantworten. Einseitig und vor allem rechtswidrig hat sie en Passant die europäische Dublin III-Regelung faktisch und vor allem ohne Beteiligung des Parlaments außer Kraft gesetzt – ohne zuvor im Gegenzug einen neuen, sinnvollen Regelungsrahmen auf europäischer Ebene zu vereinbaren. Das war fatal! Denn folglich sieht sich die überwiegende Anzahl der EU-Mitgliedstaaten nicht mehr in der Pflicht, bei der Bewältigung des Flüchtlingsansturms solidarisch zu helfen.

Die Folge für Hessen: In den vergangenen 13 Monaten hat unser Land fast 90.000 Flüchtlinge aufgenommen. Allein in den ersten drei Wochen dieses Jahres sind rund 7200 Asylsuchende zu uns gekommen. Reißt der gegenwärtige Zustrom nicht ab, steigt die Zahl der Schutzsuchenden bis zum Jahresende auf knapp 125.000. Damit würden unser Bundesland und ganz besonders die hessischen Kommunen vor noch größere Herausforderungen gestellt, als sie aktuell ohnehin schon zu bewältigen haben.

Wir müssen deshalb dringend Maßnahmen ergreifen, damit Bund, Länder und Kommunen wieder ihre Handlungsfähigkeit zurückerlangen. Dazu gehört auch, dass der Zustrom an Flüchtlingen begrenzt und die Integration derer ermöglicht wird, die eine realistische Perspektive haben, bei uns zu bleiben. Die Einhaltung rechtsstaatlicher Regeln muss wieder das Fundament unserer Gesellschaft bilden – nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa.

Unser 3-Säulen-Modell:
Asyl – Humanitärer Schutz – Einwanderung

Das in Artikel 16a unseres Grundgesetzes verankerte Recht auf Asyl garantiert politisch Verfolgten Aufnahme und Schutz. Allerdings beinhaltet es nicht das Recht auf Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen und eignet sich auch nicht für den derzeitigen, massiven Zustrom von (Bürger-) Kriegsflüchtlingen wie zum Beispiel den Syrern. Es besteht kein Zweifel daran, dass auch diesen Menschen ein humanitärer Schutz gewährt werden muss. Wir Freie Demokraten sprechen uns deshalb dafür aus, dass den verschiedenen Motivationen, die Menschen dazu bewegen ihre Heimatländer zu verlassen und nach Deutschland zu kommen, auch mit verschiedenen rechtlichen Prüfverfahren Rechnung getragen werden sollte. Dabei gilt es die verschiedenen Gruppen zu entflechten und zwischen verschiedenen Status zu unterscheiden: Asylsuchender, (Bürger-)Kriegsflüchtling und Zuwanderer. Unser 3-Säulen-Modell schafft dabei nicht nur klare Kriterien, die regeln, wer unter welchen Voraussetzungen nach Deutschland kommen kann, es sorgt auch dafür, dass die Verfahren insgesamt beschleunigt und die Zahl der Asylverfahren um die Fälle entlastet wird, die nicht ins Asylverfahren gehören.

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Wegen ihrer Rasse, Religion oder aus politischer Gründen individuell Verfolgte, haben Anspruch auf Asyl. (Bürger-)Kriegsflüchtlinge erhalten schnell und unbürokratisch humanitären Schutz, jedoch zeitlich befristet. In der Regel wird der jeweils einjährige Schutz so lange verlängert, wie die Kriegssituation im Heimatland andauert. Für diejenigen, die weder einen Asylanspruch haben noch schutzbedürftig sind, möchten wir die Möglichkeit schaffen, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen, die in einem Einwanderungsgesetz geregelt sind, einwandern können. Mit der Schaffung eines Einwanderungsgesetzes nach kanadischem Vorbild haben wir außerdem das Ziel, den Fachkräftebedarf, der bei bis zu 350.000 qualifizierten Zuwanderern pro Jahr liegt, zu decken. Auch Kriegsflüchtlinge, die nach Ablauf ihres befristeten Aufenthalts (maximal drei Jahre) die Kriterien des Einwanderungsgesetzes erfüllen (deutsche Sprache erlernt und Arbeitsplatz gefunden, der den Lebensunterhalt sichert), erhalten einen dauerhaften Aufenthaltstitel.

Um die Asylverfahren zu beschleunigen und insbesondere die Anzahl der unbearbeiteten Asylverfahren zu reduzieren schlagen wir außerdem vor, Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern, die vor dem 1. September 2015 eingereist sind, pauschal als Kriegsflüchtling anzuerkennen und ihnen somit einen zeitlich befristeten humanitären Schutzstatus zu gewähren. Gleichzeitig müssen diejenigen, die kein Bleiberecht erhalten, konsequent abgeschoben werden, um die knappen Versorgungs- und Unterbringungskapazitäten für diejenigen vorzuhalten, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Unabhängig von einer grundsätzlichen Neukonzeption der Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik, die Zeit benötigt, müssen kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden, die den Zustrom an Flüchtlingen deutlich reduzieren.

Europäische Lösung erarbeiten

Unabhängig davon, von welcher Seite man die derzeitige Situation betrachtet – zwangsläufig gewinnt man die Erkenntnis, dass die einzig praktikable Lösung nur eine europäische sein kann. Unsere Vorschläge für gemeinsame Maßnahmen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik liegen bereits seit Monaten auf dem Tisch, von denen wir an dieser Stelle die wesentlichen nennen wollen:

  • Konsequente Sicherung der EU-Außengrenzen und Etablierung einer gemeinsamen, personell, sachlich und finanziell großzügig ausgestatteten EU-Grenzschutzmission
  • Schaffung eines europäischen Einwanderungsgesetzes sowie Herausnahme von (Bürger-)Kriegsflüchtlingen aus dem Asylverfahren und Gewährung eines zeitlich begrenzten humanitären Schutzes
  • Harmonisierung des europäischen Asylrechts und Etablierung eines fairen europäischen Verteilmechanismus über funktionsfähige EU-Hot-Spots

 

Sicherung der EU-Außengrenzen

Die Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums steht und fällt mit der Sicherung der europäischen Außengrenzen. Diese Außengrenzen zuverlässig zu sichern, ist die vordringliche Aufgabe der EU. Wir sind der Ansicht, dass diese Aufgabe mit ausreichenden finanziellen Mitteln der EU sowie mit angemessener Unterstützung auszustatten ist. Es darf nicht sein, dass wenige Staaten in Südeuropa, die selbst große Probleme haben, mit dieser Aufgabe nicht hinreichend unterstützt und weitestgehend alleine gelassen werden.

Europäisches Einwanderungsgesetz

Ein von der Frage des Asyls unabhängiges Einwanderungsgesetz sollte unserer Ansicht nach nicht nur für Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene erarbeitet werden: mit festgelegten Quoten und klaren Anforderungen an Sprachkenntnisse und berufliche Qualifikationen. Nur so können wir erreichen, dass diejenigen, die aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen wollen und die wir tatsächlich auch als Fachkräfte benötigen, um unseren Wohlstand zu sichern, gezielt einreisen können. Wer die Kriterien des von uns vorgeschlagenen Einwanderungsgesetzes hingegen nicht erfüllt, kann aufgrund einer nachvollziehbaren Grundlage und sachlichen Abwägung erkennen, weshalb eine Einreise für ihn nicht in Betracht kommt.

Harmonisierung des europäischen Asylrechts

Es ist längst überfällig, dass die seit langem angestrebte Harmonisierung der Rahmenbedingungen des europäischen Asylrechts jetzt erarbeitet und umgesetzt wird. Neben einheitlicher Normen für Asylverfahren und gleichen Bedingungen der Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden gehört dazu auch ein EU-Verteilungsschlüssel, der sich an der Wirtschaftskraft und Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten orientiert.

Darüber hinaus ist es unerlässlich, die Fluchtursachen in den Herkunftsländern der Flüchtlinge zu bekämpfen – eine Zukunftsaufgabe, die ebenso langfristig wie anspruchsvoll einzuschätzen ist.

Integration meistern

Eine der wesentlichen Herausforderungen, die wir in diesem Zusammenhang zu bewältigen haben, ist die schnellst- und bestmögliche Integration der Menschen, die ein (vorübergehendes) Bleiberecht erhalten haben – eine sehr anspruchsvolle Aufgabe angesichts der Tatsache, dass sie häufig aus fremden Kulturkreisen kommen. Das Erlernen unserer Sprache und eine Aus- oder Weiterbildung sind hier ebenso wichtig, wie die Vermittlung unserer Grundwerte, die nicht zur Disposition stehen. In diesem Zusammenhang muss auch ein besonderes Gewicht auf die gleichberechtigte Stellung der Frau in unserer Gesellschaft gelegt werden.

  • Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen der erste Sprachunterricht, eine Einführung in die Grundwerte unserer Gesellschaft sowie eine Befragung zum Ausbildungsstand der Flüchtlinge stattfinden sollte.
  • Um zu verhindern, dass muslimische Kinder von radikal islamischen Interpretationen des Koran indoktriniert werden, ist es zwingend erforderlich, dass der islamische Religionsunterricht an unseren Schulen, der in deutscher Sprache von staatlich geprüften hessischen Lehrern im Landesdienst erteilt wird, zügig ausgebaut wird.
  • Um Flüchtlingen eine rasche Arbeitsaufnahme zu ermöglichen, müssen sämtliche Regelungen wie Wartefristen und Vorrangprüfungen, aber auch der Mindestlohn, die derzeit die Integration in den Arbeitsmarkt verhindern, überprüft und angepasst werden.

Es muss unser Ziel sein, alle, die bei uns bleiben werden, nicht nur gut, sondern auch schnell zu integrieren. Die finanziellen Mittel, die für diese große Aufgabe aufgewendet werden müssen, sind eine sinnvolle Investition, die unsere Sozialsysteme schnellstmöglich wieder entlasten, den Flüchtlingen eine Zukunft bieten und den demografischen Wandel unserer Gesellschaft abmildern wird.

Gesellschaftlichen Frieden sichern

Über alle diese Aufgaben hinaus, ist es für ein friedliches, gesellschaftliches Zusammenleben unabdingbar, dass für niemanden ein Zweifel daran besteht, dass die gleichen rechtstaatlichen Regeln für alle gelten und diese auch entschieden durchgesetzt werden. So darf unserer Auffassung nach auch nicht der Eindruck entstehen, dass Informationen über Straftaten von Flüchtlingen zurückgehalten werden. Völlig richtig ist, auch in Zukunft je nach Lage des Falles eine sinnvolle Abwägung zwischen Informationsinteresse der Öffentlichkeit, ermittlungstaktischen Gründen und dem Nachrichtenwert von Tätereigenschaften vorzunehmen. ‎Es braucht hierbei allerdings eine offene und nachvollziehbare Art der Kommunikation, um Legendenbildungen vorzubeugen. ‎Ziel dabei muss sein, gerade über eine offene Informationspolitik Gerüchten über eine eingeschränkte Informationsweitergabe entgegenzuwirken und die Bevölkerung umfassend zu informieren. Nur so kann ein Vormarsch der Rechtspopulisten gestoppt werden.