Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Hessen

10.03.2022

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat erhebliche Folgen für ganz Europa. Vor allem aber für die Menschen in der Ukraine, die ihre Heimat und Angehörige verlieren und Angst um ihr Leben haben müssen, weil der russische Diktator Putin mit brutaler Härte gegen die ukrainische Zivilbevölkerung vorgeht.

Die Auswirkungen des Krieges bekommen wir bis nach Hessen zu spüren, insbesondere in den Kommunen. Vor Ort läuft eine Welle der Hilfsbereitschaft für die Opfer des Krieges durch viele ehrenamtliche Helfer an. Wir Freie Demokraten im Hessischen Landtag sind solidarisch mit den Ukrainerinnen und Ukrainern, die einerseits einen mutigen Kampf für Freiheit, Demokratie und die Selbstbestimmung der Völker führen, aber auch mit denen, die sich vor den brutalen Angriffen Putins auf die Zivilbevölkerung in Sicherheit bringen. Wir unterstützen und begrüßen die entschlossene Reaktion der Bundesregierung und stehen hinter den gegen die Russische Föderation und ausgewählte Einzelpersonen verhängten Sanktionen.

Nach Schätzungen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR sind bereits mehr als zwei Millionen Menschen auf der Flucht und täglich erreichen mehrere tausend Geflüchtete die Bundesrepublik Deutschland und auch Hessen. Aktuell ist nicht abzusehen, wie sich die Zahl an Geflüchteten entwickeln wird – und auch nicht, ob und wann ihnen eine Rückkehr in ihre Heimat möglich sein wird. Für diese Menschen, die nun aus der Ukraine flüchten, stehen wir in der Verantwortung, Schutz und Unterstützung zu leisten. Wir begrüßen die große Bereitschaft der Bevölkerung, den Menschen zu helfen. Die Politik muss hier begleiten. Dazu wollen wir Freie Demokraten im Hessischen Landtag, dass das Land Hessen die in seinem Zuständigkeitsbereich notwendigen Vorbereitungen trifft und die Kommunen bei ihrer Arbeit zur Bewältigung der Folgen der aufgrund von Krieg Geflüchteten unterstützt.

Unbegleitete Kinder und Jugendliche

Aufgrund des in der Ukraine verhängten Kriegsrechts ist es für Männer zwischen 18 und 60 Jahren momentan nicht möglich, das Land zu verlassen. Der Großteil der Geflüchteten sind Kinder und Jugendliche, oftmals unbegleitet, da ihre Eltern noch in der Ukraine oder Nachbarländern verblieben sind. Die große Zahl unbegleiteter Minderjähriger stellt die Kommunen vor große Herausforderungen, da diese einer besonderen Unterstützung und Fürsorge durch den Staat bedürfen. 

Um die unbegleiteten Kinder altersgerecht und angemessen zu versorgen, besteht erheblicher Handlungsbedarf, da die Strukturen dafür nicht ausreichend vorhanden sind. Kinder und Jugendliche haben ein Recht und einen Anspruch auf eine adäquate Unterbringung, Betreuung und Versorgung. Die in Hessen inzwischen stark abgebauten Kapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer müssen daher mit Unterstützung der Träger wieder aufgebaut werden, um eine Unterbringung der minderjährigen, unbegleiteten Geflüchteten zu ermöglichen und eine ausreichende Zahl von Reserveplätzen vorzuhalten. Die Vorhaltung von Reserveplätzen wird derzeit finanziell mit keiner Förderung versehen. Dies führt dazu, dass es trotz der absehbaren Ankunft vieler Kinder, kaum eine Reserve gibt. Deshalb muss das Land – zumindest befristet – die Vorhaltung von Plätzen finanziell unterstützen. Die Landesregierung muss sich in Zusammenarbeit mit den Kommunen um eine Abstimmung zwischen den Landkreisen kümmern, um sicherzustellen, dass alle unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten erfasst werden und nicht durch das Raster fallen. 

Eine weitere Option zur Unterbringung von insbesondere unbegleiteten, jüngeren Kindern liegt in der Vereinfachung des Verfahrens für Pflegeeltern. Hier muss die Landesregierung überprüfen, inwiefern eine Entbürokratisierung solcher Verfahren, die aktuell ein Jahr dauern, möglich ist, um diese zu beschleunigen. Zugleich darf eine solche Vereinfachung nicht zulasten der Fürsorgepflicht gehen: unbegleitete, minderjährige Kinder und Jugendliche sind besonders vulnerable Gruppen.

Darüber hinaus gilt es, die Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern und massentaugliche Clearing- und Verteilfahren zu entwickeln. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration muss hier federführend tätig werden und die Jugendhilfe vor Ort besser ausstatten, damit diese ihren Aufgaben und den Herausforderungen der besonderen Situation gerecht werden kann.

Schule und Kitas

Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine fliehen müssen, haben einen Anspruch auf Bildung. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen für die Bildung und Betreuung ukrainischer Kinder Plätze in Kindertagesstätten verfügbar gemacht werden. Hierfür muss die Landesregierung Sorge tragen. Dabei braucht es klare Vorgaben für eine stufenweise Anpassung von Standards. Aus der Ukraine geflüchtete Erzieherinnen und Erzieher sollten bei der Bildung und Betreuung der Kinder unbürokratisch eingebunden werden.

Für schulbesuchsberechtigte Kinder und Jugendliche muss eine qualitativ hochwertige Beschulung und engmaschige Betreuung sichergestellt sein. Hierfür muss das Land Hessen umgehend und vorausschauend Sorge tragen. Für die Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern müssen an allgemeinbildenden wie an beruflichen Schulen ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler beim Übergang in das deutsche Schulsystem psychologisch wie sozialpädagogisch begleitet werden. Dabei können auch Studierende der jeweiligen Fachrichtungen unterstützen. Hierfür sollte eine professionelle Anleitung zur Verfügung stehen sowie eine angemessene Entlohnung vorgesehen werden. Zudem sollten aus der Ukraine geflüchtete Lehrkräfte möglichst schnell eingebunden und die Expertise von deutsch-ukrainischen Institutionen genutzt werden.

Ein Schwerpunkt der Integration von Kindern und Jugendlichen muss im Bereich der Sprachförderung gelegt werden. In den Kindertagesstätten sollten Sprachscreenings weiter ausgebaut und Fachkräfte vermehrt kurzfristig fortgebildet werden. In den Schulen sollten insbesondere auch digitale Möglichkeiten zur Sprachförderung ausgebaut werden.

Der Krieg in der Ukraine verunsichert und bewegt Kinder und Jugendliche enorm. An den Schulen müssen daher Informationen über den Krieg altersgerecht vermittelt werden. Dafür sollte die friedenspolitische Expertise von Kirchen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren genutzt werden, aber auch eine Zusammenarbeit mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr angestrebt werden. Damit Ängste und Sorgen angesprochen werden können, müssen offene Diskussionsräume geschaffen werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder, die bereits durch Kriegserfahrungen traumatisiert sind und bei denen die Gefahr einer Retraumatisierung besteht. Um Traumata von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu erkennen, müssen Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal in diesem Bereich ausgebaut werden.

Hochschule

Unter den Menschen, die nun die Ukraine verlassen müssen, befinden sich viele junge Menschen, die sich inmitten ihrer Ausbildung befinden. Es ist zu erwarten, dass unter den jungen Ukrainerinnen und Ukrainern auch Studierende sind, denen wir eine Fortsetzung ihres Studiums an den hessischen Hochschulen ermöglichen wollen. 

Da die Ukraine Bestandteil des Bologna-Raums ist, können Studienleistungen unkomplizierter anerkannt werden. Dies sollte wohlwollend angewendet werden. Junge Menschen, die in ihrer Heimat kurz vor der Aufnahme ihres Erststudiums oder eines Masterstudiums standen, müssen mit verstärkten Beratungsangeboten und einem zügigen Bewertungs- und Anerkennungsverfahren für Schul- und Studienabschlüsse mithilfe von ANABIN Unterstützung erfahren. Die hessische Landesregierung sollte ukrainischen Studierenden Zugang zu kurz- und mittelfristigen finanziellen Fördermöglichkeiten verschaffen. Dort, wo Wohnheimplätze verfügbar sind, sollen diese für die Unterbringung ukrainischer Studierender genutzt werden. 

Die bestehenden Angebote der psychotherapeutischen Beratungsstellen an Hochschulen sollten, sofern möglich, kurzfristig aufgestockt werden, um die Kriegstraumata ukrainischer Studierender behandeln zu können. Die hessischen Hochschulen sollten Muttersprachlerinnen und Muttersprachler in einen Aufruf ermutigen, um die Geflüchteten als Übersetzerinnen und Übersetzer zu unterstützen. Die Landesregierung muss dazu eine Infrastruktur bereitstellen, um die Vermittlung und Anfrage per Videochat flächendeckend zu ermöglichen. Die Möglichkeiten der Hochschulen und Volkshochschulen zum Spracherwerb sollten den Geflüchteten zeitnah zugänglich gemacht werden.

Hessische Hochschulen sollten sich nicht nur aktiv um ukrainische Studierende bemühen, sondern auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen, die vor dem Krieg fliehen mussten oder aufgrund des Krieges nicht zurück in ihre Heimat können. Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich aktuell mit begrenztem Aufenthalt in Hessen aufhalten, sollen Planungssicherheit erhalten, dass sie vor Beendigung des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren müssen. Eine solche Regelung soll auch russischen Wissenschaftlern offen stehen, die aufgrund ihres Bekenntnisses gegen die russische Invasion fliehen mussten oder nicht nach Russland zurückkehren können. Für geflüchtete ukrainische Wissenschaftler soll das Land Hessen ein Sonderprogramm mit auf zwei Jahre befristeten Gastwissenschaftlerstellen auflegen.

Erwachsene Geflüchtete

Die Anzahl der vor dem Krieg geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die nach Hessen kommen, wird in den nächsten Tagen erheblich steigen. Bisher ist die Stadt Frankfurt der größte Anlaufpunkt für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Hessen. Dies liegt sowohl an der großen ukrainischen Community in der Mainmetropole als auch am Verkehrsknotenpunkt mit Bahnhof, Busbahnhof und Flughafen. Die Situation entwickelt sich sehr dynamisch, sodass die hessischen Kommunen organisatorisch auf eine Aufnahme von Geflüchteten vorbereitet sein müssen.

Damit die Kommunen handlungsfähig bleiben, benötigen sie unbürokratische Unterstützung vom Land Hessen. In Betracht kommen konkret Sofortprogramme der Landesregierung, insbesondere für finanzschwache Kommunen. In diesem Rahmen muss auch an eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs gedacht werden. Auch wenn es sich hier um außerplanmäßige Mehrausgaben im Rahmen von Pflichtaufgaben handelt, die grundsätzlich unabhängig von der Finanzlage umgesetzt werden, ist die Landesregierung dennoch in der Pflicht, schnell Klarheit zu schaffen, dass diese Ausgaben erfolgen dürfen. Diese Unterstützung dient insbesondere der Organisation der Unterbringung der Menschen und deren Versorgung. Das kann in Form von Not- und Sammelunterkünften erfolgen, privater Unterkünfte, aber auch durch die schnelle Anmietung von freiem Wohnraum, leerstehenden Hotels.

Das aktuell größte Problem besteht derzeit in der Prognosefähigkeit, insbesondere wie viele Kapazitäten vor Ort ausgebaut werden müssen, sowie der Frage, wer nach Hessen kommt, um dort auch länger zu bleiben. Die Landesregierung muss, bei einer Absehbarkeit der Anzahl der Geflüchteten, die Kommunen informieren, in welchem Umfang sie Kapazitäten vor Ort schaffen sollen. Zudem bedarf es eines schnellen und gerechten Verteilungsschlüssels. 

Bei den Geflüchteten handelt es sich überwiegend um Frauen und Kinder, die besonders schutzbedürftig sind. Wenn Frauen ohne männliche Begleitung fliehen, sind sie oft Übergriffen und möglicherweise auch sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Daher sind ihre besondere Situation sowie ihre Risiken und Gefahren im Blick zu behalten. Es ist darauf zu achten, dass ihre Sicherheit gewährleistet wird.

Die Landesregierung ist zwingend gehalten, Versäumnisse wie 2015 zu vermeiden und von Beginn an Strukturen zu schaffen, um die Daten der Geflüchteten, deren Aufenthalt, deren gesundheitlichen Zustand und vor allem deren Ausbildungsstand zu erfassen. Den Kommunen muss es möglich sein, diese Daten in einer zentral vom Land zur Verfügung gestellten Software zu erfassen.

Es ist weiterhin zu prüfen, inwiefern personelle Ressourcen für die Sozialämter und Ausländerämter eingesetzt werden können, um die schon jetzt hohe Anzahl und in Zukunft stark steigende Zahl an Anfragen und Fällen zu bearbeiten. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Corona-Kontaktnachverfolgung, die aktuell viele Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen bindet, zugunsten der Aufgaben in den Ausländerämtern beendet werden kann.

Entsprechend der Entscheidung der EU-Innenminister über die Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie aus 2001 sollen Geflüchtete aus der Ukraine vorübergehenden Schutz und damit auch einen direkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Das Land muss hierfür die notwendigen Hilfestellungen leisten, etwa durch Sprachkurse und bei der Arbeitsvermittlung, um eine schnelle Aufnahme von Arbeitsverhältnissen zu ermöglichen sowie die Kommunen bestmöglich dabei unterstützen, flexible und unbürokratische Angebote für Geflüchtete zu machen. 

Katastrophen- und Zivilschutz

Die durch den Angriffskrieg veränderte geopolitische Lage hat auch Auswirkungen auf den Katastrophen- und Zivilschutz in Hessen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Frankfurt einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Deutschlands ist, der Finanzplatz Frankfurt zu den wichtigsten Finanzzentren weltweit zählt und sich der weltweit größte Internetknoten in Frankfurt befindet. Angesichts dessen muss sich das Land Hessen auch und insbesondere im Bereich des Katastrophen- und Zivilschutzes auf einen möglichen Verteidigungsfall vorbereiten und bestehende Anforderungen regelmäßig überprüfen. Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass es eine diffuse Bedrohungslage z.B. durch mögliche (Cyber-)Angriffe auf die kritische Infrastruktur gibt. Daher muss das Land seine Vorkehrungen für den Ausfall kritischer Infrastrukturen intensivieren. Auch ist sicherzustellen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Reserven jederzeit gewährleistet werden kann, z.B. Nahrungsmittel und Medikamente. Neben diesen Notwendigkeiten besteht das Problem, dass es einen Mangel an funktionstüchtigen Schutzräumen gibt. Nach Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat der Bund im Jahr 2007 mit den Ländern das frühere Schutzraumkonzept aufgegeben. Demnach gibt es derzeit keine funktionstüchtigen öffentlichen Schutzräume mehr, da diese bereits seit Jahren nicht mehr gewartet und funktionsfähig gehalten werden. Es muss daher gemeinsam mit dem Bund geprüft werden, wie schnellstmöglich noch funktionsfähige Bunker in Hessen wieder nutzbar gemacht werden können. Darüber hinaus sind Evakuierungspläne zu erstellen bzw. zu aktualisieren, insbesondere auch für Großstädte, damit eine etwaige Evakuierung reibungslos erfolgen kann.
Durch den Krieg in der Ukraine sehen wir auch im sicherheitspolitischen Bereich schon jetzt Auswirkungen in Hessen – so gibt es eine Vielzahl von Demonstrationen und Mahnwachen, an der eine enorme Zahl von Bürgerinnen und Bürgern teilnimmt. Darüber hinaus sind Gebäude mit russischem und ggf. auch ukrainischem Bezug bzw. Institutionen gesondert zu schützen, beispielsweise das russische Konsulat in Frankfurt. Es gilt daher, die Sicherheitsbehörden personell und technisch adäquat auszustatten.

Energie- und Stromversorgung 

Hessen importiert den größten Teil seines Stromes und der Energie. Konventionelle Stromerzeugungskapazitäten wurden in den letzten Jahren abgebaut. Insgesamt gibt es 33 konventionelle Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von über zehn Megawatt, zusammen 3.100 Megawatt. Die Hälfte der installierten Leistung entfällt auf Erdgas (insbesondere Staudinger Block 4, GuD Opel Rüsselsheim, HKW Frankfurt-West/Block 4). Große Kohlekraftwerke sind Staudinger (Block 5) sowie die Blöcke 2 und 3 des HKW Frankfurt-West. Braunkohle spielt in Hessen fast keine Rolle. Bedeutend ist noch das Müllheizkraftwerk Frankfurt. Um die Versorgung unseres Landes mit Strom und Wärme sicherzustellen, müssen alle vorhandenen Kraftwerkskapazitäten so ertüchtigt und vorbereitet werden, dass sie genutzt werden können.

Im Bereich erneuerbarer Energien können Biogasanlagen einen Beitrag leisten, da diese Kraftwerke grundlastfähig sind. Als waldreiches Land kann in Hessen zudem Holz als biogener, klimaneutraler Energieträger eine größere Rolle spielen.

Rohstoffversorgung

Russland und Belarus sind nicht nur wichtige Energie-, sondern auch Rohstofflieferanten. Der Abbau der in Hessen vorhandenen Rohstoffe muss langfristig genehmigungsrechtlich gesichert werden. Dazu gehört beispielsweise der Kaliabbau und die Gewinnung von Salzen im osthessischen Revier.

Ernährungssicherheit

Auch die Ernährungssicherheit muss vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs neu gedacht werden. Politische Maßnahmen der vergangenen Jahre, sowohl im Ackerbau, als auch in der Tierhaltung gehören auf den Prüfstand. Die einseitige Förderung des ökologischen Landbaus durch die hessische Landesregierung, Verbote verschiedener Pflanzenschutzmittel sowie staatlich geförderte Flächenstilllegungen führen zu enormen Ertragsminderungen. In Verbindung mit extremen Preissteigerungen bei Düngemitteln birgt diese Entwicklung eine Gefahr für Ernährungssicherheit in Deutschland. Alle Maßnahmen, die die Erträge der Landwirtschaft beschränken, müssen deswegen neu evaluiert werden. Die Landespolitik ist darüber hinaus gefordert, Maßnahmen gegen das Höfesterben und den damit verbundenen Rückgang der Tierhaltung in Hessen zu ergreifen.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt statt Spaltung

Allen Versuchen, die hessische Gesellschaft zu spalten, muss energisch entgegen getreten werden. Dies betrifft auch die in Hessen lebenden Menschen mit russischen Wurzeln. Diese sind Teil unserer Gesellschaft und nicht verantwortlich für den Angriffskrieg Putins.

Die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine wird in den nächsten Wochen und Monaten deutlich ansteigen, weshalb es hier auch besonderer Bemühungen bedarf, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt aufrechtzuerhalten und zu stärken. Wenngleich die hessischen Kommunen und Bevölkerung vor viele Herausforderungen gestellt werden wird, so muss aus unserer Solidarität mit den Ukrainerinnen und Ukraine eine Verpflichtung der Gewährung von Schutz gegenüber Geflüchteten vor dem Angriffskrieg der Russischen Föderation erwachsen.

Positionspapier „Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Hessen und seine Kommunen“ (PDF), Stand 10.03.2022