Kommunale Finanzen

24.09.2014

HAHN: Landesregierung lässt Kommunen im Regen stehen – Kein Konzept bei Kommunalem Finanzausgleich, Rosenmontagserlass und Flüchtlingsflut erkennbar

„Seit dem Regierungswechsel in Hessen ist jeder einzelne Schritt der schwarz-grünen Landesregierung im Bereich der Finanzausstattung der Kommunen ein Fehltritt gewesen: Die Landesregierung zaudert bei der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, agiert pomadig bei einer umfassenden Lösung des immer weiter anschwellenden Stroms von Flüchtlingen und verschließt die Augen vor den finanziellen Schwierigkeiten, die für Landkreise und Kommunen hieraus entstehen und beschneidet die kommunale Selbstverwaltung mit dem Rosenmontagserlass, der letztlich die Bürger über die Erhöhung von kommunalen Steuern und Abgaben teuer zu stehen kommt. Da ist es nur ein kleines Trostpflaster, dass die hessischen Kommunen wenigstens von dem kommunalen Schutzschirm profitieren, der nach der jüngst veröffentlichten Halbjahresbilanz als Erfolgsmodell bezeichnet werden kann. Dies ist jedoch ganz besonders dem Prinzip der Freiwilligkeit sowie der Festlegung der Konsolidierungsmaßnahmen auf Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung geschuldet, was eindeutig liberale Elemente des Modells sind“, so der finanz- und kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe HAHN.

Hahn weiter:

„Die Inhalts- und Konzeptlosigkeit bei drängenden Zukunftsfragen für die Kommunen wie dem Kommunalen Finanzausgleich und der Flüchtlingsproblematik sind zwar für sich genommen schon schlimm genug: Das wenige, was die Landesregierung allerdings bislang angepackt hat, führt darüber hinaus zu einer Steuererhöhungsspirale für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen – und das nur, weil die Landesregierung sich auf diesem Wege die nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs erforderliche Bedarfsermittlung für die zukünftige Berechnung des KFA schön rechnen will. Sie schiebt damit den schwarzen Peter den ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträgern und Bürgermeistern unter, die vor Ort zwangsweise immer höhere Steuern erheben müssen, um die Vorgaben aus Wiesbaden zu erfüllen. Letztlich führt dies zu einer schleichenden Abschaffung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung.

Der ständig wiederholten Mär der Landesregierung, es gäbe zu dem bisherigen Vorgehen beim KFA, dem Herbsterlass, und der Flüchtlingsproblematik keine Alternativen, treten wir klar entgegen: Die FDP-Fraktion hat ein umfassendes Positionspapier zum KFA vorgelegt, dass die Grundlage für eine gerechte Umgestaltung bilden kann, ohne dass die Kommunen zu einer massiven Erhöhung der Realsteuern, der übrigen Gemeindesteuern oder anderer Gebühren gedrängt werden. Besonders wichtig bei der künftigen Ausgestaltung des KFA auf vertikaler Ebene ist, dass es nicht zu einer Übernivellierung kommt, die eigene Anstrengungen der Kommunen – beispielsweise zur Ausweisung von Gewerbegebieten und zur Verbesserung ihrer Steuerbasis – finanziell unattraktiv macht. Zudem müssen Anreize für interkommunale Kooperationen verstärkt und Regelungen entwickelt werden, welche die durch die Aufgaben- und Kostenentwicklung erfolgende Dynamisierung der zu Beginn der Neuordnung festgestellten Bedarfswerte hessischer Kommunen ermöglicht. Darüber hinaus hat die FDP einen Asylgipfel sowie die Neuordnung der finanziellen Ausstattung der Kommunen für Flüchtlinge angeregt, um die Herausforderungen im Dialog mit den Landkreisen und Kommunen gemeinsam anzugehen und Lasten gerecht zu verteilen. Bislang hat sich die Landesregierung in allen Bereichen als beratungsresistent erwiesen – die politische Rechnung hierfür wird sie also alleine tragen müssen.“