Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
- Künftig Hilfen aus einer Hand
- Verbleib der Eingliederungshilfe beim Landeswohlfahrtsverband
- „Lebensabschnittsmodell“ ist sinnvolle Regelung
Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass behinderte Menschen in Hessen künftig nicht mehr mit verschiedenen Zuständigkeiten kämpfen müssen. Anlässlich der ersten Lesung eines Entwurfs für ein Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sagte Fraktionsvorsitzender René ROCK: „Künftig werden die Hilfen aus einer Hand erbracht. Das wird das Leben der Betroffenen im Umgang mit Behörden deutlich erleichtern. Wir befürworten den Verbleib der Eingliederungshilfe beim Landeswohlfahrtsverband, weil er die nötige Fachkompetenz und Erfahrung garantiert. Der LWV ist für alle Leistungen der Eingliederungshilfe ein kompetenter Ansprechpartner.“
Rock weiter:
„In diesem Zusammenhang ist das ‚Lebensabschnittsmodell‘ eine sinnvolle Regelung, denn es verortet die Eingliederungshilfe ab dem Erwachsenenalter beim Landeswohlfahrtsverband und bündelt die Hilfen für Kinder und Jugendliche auf der kommunalen Ebene. Wir Freien Demokraten sehen den Gesetzentwurf der Landesregierung grundsätzlich positiv. Wir können uns jedoch erst dann abschließend dazu positionieren, wenn wir die Experten in der Anhörung dazu befragt und gehört haben.“