Beim Regionalplan in Nordhessen zeichnet sich Fiasko ab
- Landesregierung täuscht Bürger
- Rechte missachtet
- Bewusstes Tricksen
Im Zusammenhang mit einer Kleinen Anfrage (Drs. 19/6111) der FDP-Fraktion zur Gültigkeit des Teilregionalplans Energie in Nordhessen und der damit verbundenen Ausweisung von Windvorranggebieten erklärte René ROCK, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir will sich zu den Erfolgsaussichten der Normenkontrollklage mehrerer nordhessischer Kommunen gegen den Regionalplan Nordhessen nicht äußern. Das zeigt, dass die Landesregierung nicht ehrlich mit der Öffentlichkeit umgeht. Im Eilverfahren hatte nämlich der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) mit Beschluss vom 25. Januar 2018 bereits festgestellt, dass vieles dafür spreche, dass der Teilregionalplan Energie für Nordhessen und damit die Ausweisung der Windvorranggebiete aufgrund formeller Mängel gegen das Landesplanungsgesetz verstoße. Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zeigt, dass die Landesregierung bis heute nicht willens ist, die Konsequenzen zu ziehen und eine erneute öffentliche Beteiligung der Bürger einzuleiten. Der Landesregierung droht ein Fiasko mit Ansage, weil sie ihre Windkraftpläne mit der Brechstange durchsetzen will.“
Rock weiter:
„Das Landesplanungsgesetz verlangt, dass eine erneute öffentliche Beteiligung stattfinden müsse, wenn der Entwurf des Regionalplanes geändert werde. Nach der zweiten Offenlage wurde der Entwurf geändert, aber auf eine dritte Offenlage verzichtet, obwohl Bürgerinitiativen und die Freien Demokraten das gefordert hatten. Betroffenen Bürgern und Gemeinden wurde damit das Recht abgeschnitten, Änderungen einzusehen und Stellung zu nehmen.“
„Dass der zuständige Minister Tarek Al-Wazir bei diesem hochsensiblen Thema so schwere handwerkliche Fehler macht, ist kein Zufall. Vor allem der CDU ging es darum, das Thema Windkraft noch vor der Bundestagwahl vom Tisch zu haben, weil die Parteibasis in Regionen wie Fulda offen gegen die eigene Landesregierung rebelliert. Der im Oktober 2016 beschlossene Regionalplan wurde trotz der mehr als 30.000 schriftlichen Einwendungen beim Regierungspräsidium durchgepeitscht und von der Landesregierung per Kabinettsbeschluss im Mai 2017 bestätigt.“
Rock abschließend:
„Die zu erwartende Aufhebung des Regionalplanes Nordhessen durch den VGH zeigt, dass es der CDU/Grünen Landesregierung allein darum ging, das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Zwei-Prozent-Ziel auf Gedeih und Verderb durchzudrücken und die Beteiligung der Bürger und Kommunen nur eine Alibi-Veranstaltung war. Auch CDU und Grünen muss klar gewesen sein, dass die Herausnahme von 19 Windvorranggebieten nach der zweiten Offenlegung ohne eine dritte Beteiligungsphase rechtlich angreifbar ist. Sie haben bewusst vor der Bundestagswahl getrickst und öffnen damit de facto Windkraftinvestoren Tür und Tor, die nun doch Flächen bebauen dürfen, die eigentlich raus sein sollten.“