Wahlkreiseinteilung der Landtagswahl

22.03.2018
  • Quittung der Nutzung veralteter Zahlen
  • Information des Parlaments fragwürdig

Im Rahmen der Neuordnung der hessischen Wahlkreise zur Landtagswahl wurde Anfang März bekannt, dass in Frankfurt falsche Zahlen vorlagen und ein Wahlkreis über das festgelegte Maß von der Durchschnittsgröße abweicht.

Hierzu erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Dem Wahlkreiszuschnitt müssen zwingend immer die besten verfügbaren Daten zugrunde gelegt werden. Demnach wäre es geboten gewesen, für den Wahlkreiszuschnitt zur Landtagswahl auf die Zahlen der Bundestagswahl 2017 zurückzugreifen, anstatt, wie es das aktuelle Gesetzt handhabt, auf Zahlen vom 31.12.2015 zurückzugreifen.“

Hahn erklärte weiter:

„Ein weiterer Aspekt ist die grundsätzliche Informationspolitik des Innenministeriums gegenüber dem Parlament. Das Innenministerium wusste bereits seit dem 15. Februar diesen Jahres, dass der erfolgte Wahlkreiszuschnitt nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Deshalb muss die Frage erlaubt sein: Warum kommt diese Benachrichtigung erst so spät?“

Hahn abschließend:

„Auch sollte sich die Stadt Frankfurt ernsthaft und nicht folgenlos fragen, wie man die Missstände vor Ort endlich abstellen kann. Doppelte Aufforderungen zur Briefwahl, völlig falsche Zahlen bei der Wahlbeteiligung und jetzt Landtagswahlkreise falsch berechnet, das ist schon ein schwerer Verstoß.  Es dann auch noch nicht einmal selbst zu merken, das erfordert in Frankfurt Konsequenzen.“