Gesetzesänderung zur Stärkung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Stärkung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Kinder und Eltern sollen nicht länger unter Zwist zwischen Kommunen leiden
- Änderung des Kostenausgleichs im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
Die FDP-Fraktion bringt einen zweiten Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches ein. René ROCK, Fraktionsvorsitzender erklärte dazu: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf nicht am fehlenden Kinderbetreuungsplatz scheitern. Deshalb wollen wir eine gesetzliche Regelung schaffen, die den Bedürfnissen des Kindes und seiner Eltern gerecht wird. Dazu gehört auch der Besuch einer auswärtigen Kindertagesstätte beispielsweise am Arbeitsort. Hier muss das Land Verantwortung übernehmen und die Kosten angemessen ausgleichen.“
Rock weiter:
„In der Vergangenheit wurden leider nicht in allen Kommunen auswärtige Kinder in Kindertagesstätten aufgenommen, weil der Kostenausgleich als unzureichend angesehen wurde. Diese Verweigerungshaltung hat vor allem Alleinerziehende und pendelnde Berufstätige vor große Probleme gestellt. Deshalb soll zukünftig das Land die Kosten der Standortgemeinde angemessen ausgleichen. Dadurch kann die Verweigerungshaltung einiger Kommunen reduziert werden.
Wir möchten, dass die Familien in der Nähe des Wohnorts oder der Arbeitsstelle einen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen. Wir Freien Demokraten möchten das Kind in den Mittelpunkt stellen. Daher gilt es, die Bedürfnisse des Kindes zu erfüllen und diese in ihrer Entwicklung optimal zu fördern, unterstützen und begleiten. Zwistigkeiten zwischen Kommunen und Trägern dürfen nicht auf den Rücken der Kinder ausgetragen werden.“
Abschließend wies Rock darauf hin, dass die Änderung des Kostenausgleichs auch dazu beitragen wird, dass die 112.000 alleinerziehenden Mütter und Väter mit Kindern unter
18 Jahren in Hessen zusätzliche Unterstützung erfahren.“
Den Gesetzwentwurf der FDP-Fraktion zum Thema finden Sie hier.