Abschaffung der Ausgleichszahlungen für Spielbank-Städte

Anlässlich der Entscheidung des Innenministeriums, die Ausgleichszahlungen für das Wegfallen der Umsatzsteuerbefreiung auf Spielbankeinnahmen zu streichen, erklärte der Bad Homburger FDP-Landtagsabgeordnete, Dr. Frank BLECHSCHMIDT: „Das Verhalten des Landes Hessen kann in diesem Zusammenhang nur als dreist bezeichnet werden: Denn durch die Abschaffung der Ausgleichszahlungen für Spielbank-Städte werden Wiesbaden, Bad Homburg, Kassel und Bad Wildungen schon im kommenden Jahr  insgesamt 2,3 Millionen Euro in ihren städtischen Haushalten fehlen. Konkret sind es für Wiesbaden 1 Million Euro, für Bad Homburg 930.000 Euro, für Kassel 300.000 Euro und Bad Wildungen 73.000 Euro. Seit 2006 hatten diese vier Städte die Ausgleichszahlungen erhalten, da ihnen massive Einnahmeverluste entstanden waren, nachdem sie eine Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen abführen mussten. Wenn nun wie im Falle Bad Homburg fast eine Million Euro aus dem Haushalt gestrichen wird, dann tut dies auch einer Kurstadt weh und eine Kompensation wird nur über Einschnitte funktionieren, die wohl auch die Bürger spüren werden.“

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt:

„Grundsätzlich sind wir als Liberale durchaus der Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Landes sein kann, die Spielbank über die Hintertür einer Ausgleichszahlung zu subventionieren. Es kann jedoch nicht sein, dass diese Ausgleichszahlung nach zehn Jahren urplötzlich abgeschafft wird, ohne dass die betroffenen Städte angehört und langfristig vorher über eine mögliche Abschaffung informiert werden. Denn 2006 war von einer zeitlichen Begrenzung der Ausgleichszahlung keine Rede gewesen. Daher ist es auch kein Wunder, dass die Stadt Bad Homburg von einem „unfairen Umgang miteinander“ spricht. Schließlich sind alle vier Städte in gutem Glauben davon ausgegangen, dass auch in den nächsten Jahren ein Ausgleich gezahlt wird.

Wenn das Land der Meinung ist, dass dies nicht mehr nötig ist, kann man das den Städten mit einem entsprechenden Vorlauf von zwei oder drei Jahren mitteilen. So aber bekommt die ganze Sache einen mehr als schalen Beigeschmack. Denn die Begründung, dass nach zehn Jahren der Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung keine besondere Härte mehr darstellt, ist eine billige Ausrede und dient nur zur Rechtfertigung des eigenen Vorgehens, das die vier Städte teuer zu stehen kommen wird. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie die Landesregierung gejammert hätte, wenn der Bund so mit ihr verfahren wäre.“