Schulgesetznovelle

02.05.2017

 

  • CDU und Grüne nehmen auf Zielgerade deutlich von ursprünglichen Plänen Abstand und übernehmen FDP-Vorschläge
  • Novelle des Schulgesetzes hätte in Ursprungsfassung wichtige Fördermöglichkeit verhindert
  • Unterricht soll Gründergeist nicht bekämpfen, sondern zielgerichtet fördern

WIESBADEN – Anlässlich der heutigen zweiten Lesung der Schulgesetznovelle erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Dass unsere Bildungsinitiative zur Stärkung der Wirtschaftskompetenz und zur Förderung des Gründergeists an Hessens Schulen letztlich Erfolg hatte, ist eine äußerst positive Entwicklung: Denn auch wenn unsere entsprechenden Anträge aus parteipolitischen Motiven abgelehnt wurden, hat die schwarz-grüne Koalition nun auf der Zielgerade sehr deutlich von ihren ursprünglichen Plänen Abstand genommen und unsere Vorschläge inhaltlich übernommen. Wir begrüßen es sehr, dass dem Engagement privater Initiativen und Sponsoren, die bestrebt sind, durch die Entwicklung und kostenfreie Überlassung von Unterrichtsmaterialien den Stellenwert der Bildung über wirtschaftliche Betätigung und Unternehmertum im Schulunterricht zu verbessern und junge Menschen zu selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit zu ermuntern, nun seitens CDU und Grünen doch kein ideologischer Riegel vorgeschoben wird.“

Weiter erklärte Greilich:

„Die massive Kritik sowohl in der von uns durchgeführten Erörterungsrunde wie auch in der Anhörung im Ausschuss aus dem Bereich der Berufsschulen und der Wirtschaftsverbände an den bisherigen schwarz-grünen Plänen hatte klar bestätigt, dass die Novelle des Schulgesetzes in der Ursprungsfassung wichtige Fördermöglichkeiten verhindert hätte. Dass die Koalition sich jetzt doch noch kurzfristig zum Kurswechsel bewegen ließ, begrüßen wir daher. Denn wir wollen ein Umsteuern und Umdenken in dem Sinne anstoßen, dass die objektiven Rahmenbedingungen selbständiger wirtschaftlicher Betätigung mit allen Risiken, vor allem aber auch mit den Chancen zu wirtschaftlichem und persönlichem Erfolg in Hessens Schulen vermittelt werden. Und hierfür benötigen wir eben einen Unterricht, der Gründergeist nicht bekämpft, sondern zielgerichtet fördert.

Darüber hinaus ist es erfreulich, dass sich die Landesregierung ebenfalls dazu durchringen konnte, unserer Forderung nach Verlängerung der Beschulungszeit von Kindern mit besonderem Förderbedarf nachzukommen. Mit der vorliegenden gesetzlichen Festschreibung herrscht in diesem Bereich nunmehr ebenfalls Rechtssicherheit.“