Änderung des Glücksspielstaatsvertrags

16.03.2017
  • Kleinkariertes Reförmchen an völlig verkorkstem Staatsvertrag hilft kaum
  • Hessen muss aus Staatsvertrag austreten und eigenes Gesetz vorlegen, wenn echte Neuordnung des Glücksspielwesens weiterhin blockiert wird

Anlässlich der heutigen Unterzeichnung der Änderung des Glücksspiel-staatsvertrages erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Die heute von den Ministerpräsidenten vereinbarten punktuellen Änderungen sind zumindest ein kleiner Schritt, um endlich den grauen Markt im Bereich der Sportwetten einzudämmen, zuverlässige Anbieter in die Legalität zu holen und künftig planungssicher Steuereinnahmen generieren zu können, die insbesondere dem Sport zu Gute kommen. So sehr wir es begrüßen, dass nun also wenigstens die rechtswidrige zahlenmäßige Begrenzung bei der Erteilung von Konzessionen für Sportwettenanbieter abgeschafft wird – insgesamt handelt es sich bestenfalls um ein Reförmchen mit ganz kleinem Karo. Im Großen und Ganzen betrachtet sind jedoch die minimalen Änderungen an dem insgesamt völlig verkorksten Staatsvertrag bestenfalls frische Farbe auf einem schwer baufälligen Gebäude.“

Rentsch weiter:

„Von den auch von uns unterstützten guten Vorschlägen des hessischen Innenministers, durch die unter anderem das Online-Gaming aus der Illegalität geholt und damit auch hier endlich vernünftig Spieler- und Jugendschutz betrieben werden könnte, sind leider bestenfalls Prüfaufträge übrig geblieben. Das verfassungsrechtlich nicht legitimierte Glücksspielkollegium, das dringend abgeschafft und dringend durch ein transparentes Aufsichtsgremium mit entsprechender demokratischer Legitimation ersetzt werden muss, bleibt im Grunde vorerst unangetastet.“

„Mit den heutigen Änderungen haben sich die Ministerpräsidenten in erster Linie Zeit erkauft, um nach einer nunmehr folgenden Phase voller Prüfaufträge vielleicht doch noch irgendwann eine vernünftige und umfassende Reform hinzubekommen. Wir werden Ministerpräsident Bouffier jedenfalls weiterhin daran erinnern, dass der Hessische Landtag auf Antrag unserer Fraktion einen einstimmigen Beschluss gefasst hat, andernfalls aus dem Glücksspiel-staatsvertrag auszutreten und die wichtigen, weiterhin offenen Punkte zum Wohle der Spieler und der öffentlichen Hand in einem eigenen hessischen Gesetz zu regeln. Das Sonderkündigungsrecht, das sich Hessen ausbedungen hat, ist insoweit nicht nur ein Papiertiger, sondern muss im Zweifel auch genutzt werden. Hierbei unterstützen wir die Landesregierung ausdrücklich, nehmen sie aber ebenso deutlich in die Pflicht!“