Geplante Neustrukturierung des Bundesdatenschutzgesetzes

01.02.2017
  • Datenschutzreform der Bundesregierung bedroht nationales Datenschutzniveau
  • Entwurf bleibt hinter deutschen und europäischen Datenschutzstandards zurück
  • Bundesregierung schränkt Betroffenenrechte massiv ein

Anlässlich der heute im Bundeskabinett verabschiedeten Datenschutzreform zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung in deutsches Recht erklärte die europapolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Nicola BEER: „Die geplante Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes führt zu einer Absenkung des deutschen und des europäischen Datenschutzniveaus. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schränkt Betroffenenrechte massiv ein. Die Bundesregierung hat bei der Novellierung des Datenschutzrechts eine Chance für ein modernes Datenrecht vertan, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt und die neuen Möglichkeiten des digitalen Zeitalters nutzt, seine informationelle Selbstbestimmung zu verbessern und gleichzeitig von den Vorteilen neuer Produkte und Dienstleistungen der Welt 4.0 zu profitieren. Wir Freidemokraten wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger – ähnlich wie beim Eigentum – Verfügungsgewalt über ihre personenbezogenen Daten bekommen und frei entscheiden können, wem sie welche ihrer Daten zu welchem Zweck und wie lange zur Verfügung stellen. “

Beer weiter:

Die Reform der Bundesregierung bleibt nicht nur hinter dem europäischen und deutschen Datenschutzniveau zurück, sondern führt darüber hinaus die Europäische Datenschutzreform ad absurdum.  Zwar ermöglicht die EU-Datenschutzgrundverordnung den Mitgliedstaaten durch sogenannte Öffnungsklauseln den Erlass nationaler Datenschutzregelungen. Ziel dieser Öffnungsklauseln ist aber nicht, nationale und europäische Datenschutzstandards zu verwässern. Sie dienen allein der Fortentwicklung und Verbesserung des nationalen Datenschutzniveaus. Zudem sollten Öffnungsklauseln restriktiv genutzt werden, um die angestrebte Harmonisierung des Datenrechts innerhalb der Europäischen Union nicht aus dem Blick zu verlieren. Bundestag und Bundesrat sind jetzt aufgefordert, das Grundrecht auf Datenschutz ernster zu nehmen als die Bundesregierung und die Neustrukturierung des deutschen Datenschutzrechts dazu zu nutzen, ein modernes Datenrecht 4.0 zu schaffen.“

Mit Blick auf die Auswirkungen für Hessen erklärte der Vorsitzende des Unterausschusses Datenschutz im Hessischen Landtag und zuständige Fachsprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Seit Monaten ist der Landesregierung die Umsetzungsfrist für die EU-Datenschutzgrundverordnung bekannt, die am 25. Mai 2018 endet. Bisher hat sie dem Landtag aber noch keine Gesetzesinitiative zur Anpassung des Landesdatenschutzrechts an die Europäische Datenschutzreform vorgelegt. Jetzt wird die Zeit knapp! Die schwarz-grüne Landesregierung ist gefordert, aktiv zu werden und die Europäische Datenschutzreform im Sinne eines modernen Datenschutzrechts umzusetzen. Darüber hinaus muss sie sich im Bundesrat für die Stärkung des Datenschutzes einsetzen, damit das deutsche Datenschutzrecht nicht auf einen niedrigeren Datenschutzstandard zurückfällt.“