Windkraftgenehmigungen im Jahr 2016

30.01.2017
  • 2016 insgesamt 159 Genehmigungen, über die Hälfte davon Ende Dezember
  • „Aktion Abendsonne“ der Landesregierung bringt Windkraftinvestoren viel Geld
  • Vertrauen der Menschen in Rechtsstaat beschädigt

Zu den Genehmigungen von Windkraftanlagen im Jahr 2016 erklärte René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Im Jahr 2016 wurden in Hessen insgesamt 159 Windkraftanlagen genehmigt. Die Auswertung des Staatsanzeigers belegt, dass mehr als Hälfte, nämlich 88 Windkraftanlagen, noch in den letzten Dezembertagen durchgewunken wurden. Im Rahmen der „Aktion Abendsonne“ sollten noch schnell für viele Windkraftinvestoren die hohen Subventionssätze gesichert werden.“

Rock weiter:

„Der Vergleich mit 2015 zeigt, wie durch den politischen Druck der CDU-geführten Landesregierung der Windkraftausbau ohne Rücksicht auf Verluste weiter forciert wird. Im ganzen Jahr wurden damals „nur“ 75 Windkraftanlagen genehmigt. Allein in den letzten Dezembertagen 2016 gab es dagegen 88 Genehmigungen. Entweder die Behörden haben im Vorjahr geschlafen, wofür es keine Anzeichen gibt, oder aber die Genehmigungsbehörden wurden angehalten, im Dezember auf Teufel komm raus überall den Stempel draufzusetzen.

Wenn im Akkord in der weihnachtlichen Urlaubszeit Genehmigungen erlassen werden, ist es offensichtlich, dass die ordnungsgemäße Prüfung der Anträge darunter leidet. In vielen Fällen, beispielsweise im Odenwald und im Vogelsberg, haben Naturschützer bereits Widerstand angekündigt. Hier wurden seit Jahren bekannte Vorkommen streng geschützter Arten einfach übergangen. Nun müssen ehrenamtlich engagierte Naturschützer Geld sammeln, um gegen millionenschwere Windkraftinvestoren vor Gericht zu ziehen und das Versagen von Genehmigungsbehörden auszubügeln.“

„Die Vorgehensweise von CDU und Grünen beschädigt nicht nur die hessischen Wälder und Landschaften, in denen überflüssige Windkraftanlagen errichtet werden, sie beschädigt auch das Vertrauen vieler Menschen in den Rechtsstaat und darin, dass bei uns Behörden Genehmigungsverfahren neutral allein nach Recht und Gesetz entscheiden“, so Rock.