Windkraft-Clearingstelle

24.10.2016
  • Windpark Taunuskamm nach Auffassung aller Fachbehörden nicht genehmigungsfähig
  • Rechtsbeugung wird vorbereitet
  • FDP wird Clearingstelle zum Thema im Landtag machen

Als Reaktion auf Medienberichte, wonach das Windkraftprojekt der ESWE-Tochtergesellschaft „Taunuswind“ auf dem Taunuskamm nun durch Anrufung einer „Clearingstelle“ im Umweltministerium durchgesetzt werden soll, erklärte René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Was hier passiert ist skandalös und der Versuch geltendes Recht zu beugen. Nachdem die Prüfung aller von Taunuswind vorgelegten Unterlagen klar gezeigt hat, dass die geplanten Windkraftanlagen nach Ansicht des grün geführten Regierungspräsidiums nicht genehmigungsfähig sind, hat der Geschäftsführer von Taunuswind Minister Al-Wazir angeschrieben, um trotz der Ablehnung des Hessischen Amtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie, der Landesdenkmalschutzbehörde und der Wasserschutzbehörde die Baugenehmigung im Umfeld hochsensibler Waldflächen zu bekommen.

Prompt wird der Fall dem zuständigen Regierungspräsidium entzogen und einer beim Umweltministerium direkt angesiedelten Clearingstelle überantwortet, die es laut Gesetz gar nicht gibt und deren einzige Aufgabe laut offizieller Aussage der Landesregierung darin besteht, noch möglichst viele Genehmigungen im laufenden Jahr im Sinne der Windkraftinvestoren abzuschließen. Der Zeitdruck hat keinerlei fachlichen Hintergrund. Es geht alleine darum, dass möglichst viele Ökoinvestoren noch von den üppigen Subventionssätzen profitieren können. CDU und Grüne bemühen sich nicht einmal darum die politische Einflussnahme auf behördliches Handeln zu verdecken. Es geht alleine darum, dass die Windkraftlobby noch möglichst viel Geld einstreichen kann.“

Rock weiter:

„In einem Rechtsstaat sind die Genehmigungsbehörden zur Neutralität verpflichtet und die Genehmigungsverfahren laufen nach gesetzlich klar definierten Prozessen mit öffentlicher Beteiligung und Stellungnahmen ab. In Hessen ist das jetzt anders. Wenn die gesetzlich zuständigen Behörden nicht spuren, wird ihnen der Fall entzogen und das Thema „politisch“ gelöst. Eine Clearingstelle, wie sie vom Umweltministerium zu Gunsten der Windkraftlobby eingerichtet wurde, ist weder im Gesetz vorgesehen, noch sind die dort gefundenen Entscheidungen nach demokratisch legitimierten Verfahren zu Stande gekommen. Damit werden auch alle anderen Genehmigungsverfahren, in denen Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Kommunen, Gutachten und fachliche Einschätzungen abgegeben und erörtert werden, der Lächerlichkeit preisgegeben. Die Frage ist außerdem, für welche Investoren die Umweltministerin die Gesetze verbiegt und was man tun muss, um die Gunst von Herrn Al-Wazir und Frau Hinz zu erlangen.

Schon bisher sind in allen Regierungspräsidien spezielle Projektteams im Bereich der Genehmigung von Windenergieanlagen eingerichtet worden, um möglichst viele Verfahren durchzubekommen. Die Landesregierung hat zwei Handbücher herausgegeben, in denen ganz konkret beschrieben wird, welche Antragsunterlagen wie einzureichen sind, um die Verfahren zu beschleunigen. Auch für Fälle, in denen Differenzen zwischen Fachdezernaten bzw. Fachbehörden bestehen, gibt es klar definierte Kollisionsregeln, die im Verfahrenshandbuch für die Genehmigung von Windenergieanlagen nachzulesen sind. Doch das alles reicht jetzt nicht mehr. Weil es um Millionen Euro geht, spielt für Schwarz-Grün weder der Naturschutz, noch der Rechtsstaat eine Rolle.“

Rock abschließend:

„Wir werden die „Clearingstelle“ im Umweltausschuss des Landtags im Rahmen eines Berichtsantrages zum Thema machen und nachfragen, warum, weshalb und mit welchem Ergebnis die Umweltministerin im Falle Taunuswind agiert und wie trotz jahrelanger Verfahren mit behördlichen Stellungnahmen und Erörterungsterminen plötzlich genehmigungsfähige Lösungen vom Himmel fallen sollen.“