Gaststättengesetz

13.09.2016
  • Änderungen überflüssig
  • Angebliches Toilettenproblem praxisfern
  • Kein einziger Wildpinkler wird durch Gesetzesänderung bekehrt

Anlässlich der heutigen Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Gaststättengesetzes erklärte Jürgen LENDERS, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Die geplanten gesetzlichen Änderungen sind überflüssig und führen wieder zu mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand. Die Notwendigkeit, eine Toilettenpflicht im Gesetz zu verankern, ist nicht erkennbar. Mir ist jedenfalls keine Gastwirtschaft mit Alkoholausschank bekannt, in der es keine Toilette gibt. Trotzdem hat sich die Landesregierung den Kampf gegen das Wildpinkeln auf die Fahne geschrieben. Jedoch betreffen die meisten Beschwerden nicht Gaststätten, sondern Open-Air-Veranstaltungen und Feste, bei denen Besucher lieber den nächsten Baum oder Hauseingang missbrauchen, als eine Toilette aufzusuchen. Doch genau für solche Veranstaltungen sollen die Regeln gar nicht gelten.“

Lenders weiter:

„Minister Al-Wazir versucht nun, praxisferne und unwirksame Regelungen zu einer Kampagne gegen Wildpinkeln aufzublasen. Doch kein einziger Wildpinkler, der irgendwo auf der Straße unterwegs ist, wird durch die Änderung des Gaststättengesetzes von seinem Handeln abgehalten. Statt für mehr Wirrwarr zu sorgen, sollte der Wirtschafts- und Verkehrsminister lieber die wahren Herausforderungen in seinem Ressort angehen.“