Börsenfusion
- Unternehmenssitz muss Frankfurt sein
- Freie Demokraten lassen Fusion rechtlich begutachten
- Neues Konzept für Zusammenarbeit erforderlich
Anlässlich der Zustimmung der Aktionäre der Deutsche Börse AG zu den Fusionsplänen des Unternehmens mit der London Stock Exchange (LSE) erklärte Florian RENTSCH, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Auch wenn am letzten Tag der verlängerten Umtauschfrist das auf 60 Prozent abgesenkte Quorum knapp erreicht wurde, drückt die Zurückhaltung vieler Aktionäre die Skepsis gegenüber der geplanten Fusion mit der London Stock Exchange aus. Durch das Brexit-Votum haben sich die Rahmenbedingungen für die Fusion grundlegend verändert. Nach Auffassung vieler Fachleute kommt London schon aus genehmigungsrechtlichen Gründen nicht mehr als Unternehmenssitz in Frage. Auch die wirtschaftlichen Gewichte haben sich zu Gunsten Frankfurts verschoben. Die Konjunkturerwartungen in der britischen Wirtschaft haben sich seit dem Votum vom 23. Juni drastisch verschlechtert. Das britische Pfund hat deutlich an Wert verloren.“
Rentsch weiter:
„Ich kann mir deshalb nur eine Fusion mit Unternehmenssitz in Frankfurt vorstellen. Entweder die beiden Unternehmen passen ihre Überlegungen den Realitäten an oder die Fusion wird sehr wahrscheinlich an den genehmigungsrechtlichen Hürden scheitern. Die Börse hat einen öffentlich-rechtlichen Charakter. Als Träger bzw. Betreiber des Börsenhandels unterliegt die Deutsche Börse AG umfassenden Aufsichts- und Kontrollpflichten. Es ist nicht vorstellbar, wie die gesetzlich vorgeschriebene Börsenaufsicht, die beim hessischen Wirtschaftsministerium liegt, gegenüber einem Börsenträger durchgesetzt werden kann, der außerhalb der Europäischen Union agiert. Außerdem muss die Börsenaufsicht dann einschreiten, wenn Besorgnisse über die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Börse bestehen. Eine Verlegung des Hauptsitzes und damit der Führung des Unternehmens geben sicherlich dazu Anlass. Zur Klärung der genehmigungsrechtlichen Fragen hat die FDP-Fraktion ein umfassendes börsenrechtliches Gutachten bei einem renommierten Experten in Auftrag geben.“
Rentsch abschließend:
„Deutsche Börse und LSE sollten nicht versuchen mit dem Kopf durch die Wand zu gehen. Besser wäre es, auf Grundlage der Fakten ein neues Konzept für eine Zusammenarbeit vorzulegen. Dazu gehört der Unternehmenssitz in Frankfurt, das aufgrund der Brexit-Entscheidung in Zukunft deutlich an Bedeutung gewinnen wird.“