Debatte über das Kulturgutschutzgesetz
- „Kexit“ verhindern – Gesetzesnovelle ist nicht zustimmungsfähig und darf so den Bundesrat nicht passieren
- Gesetz führt zu massiven Eingriffen in Eigentumsrechte und zum Exodus von bedeutenden Kunstwerken
- Vernünftig wäre, weiter zu verhandeln
Anlässlich der heutigen Debatte im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zum Kulturgutschutzgesetz erklärte die kulturpolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Nicola BEER: „Wir möchten heute nochmals eindringlich unsere Warnung im Vorfeld der morgigen Bundesratsabstimmung an alle Bundesländer wiederholen, die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes in der vom Bundestag beschlossenen Form im Bundesrat passieren zu lassen. Ein derartiger „Kexit“ muss verhindert werden. Denn dieses Gesetz stellt mit seinem generellen Ausfuhrverbot selbst in den europäischen Binnenmarkt eine europäische Abschottung dar, eine Art Brexit für den Kunstbereich.
Weiter erklärte Beer:
Auch dem hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst muss klar sein, dass ein noch so gut gemeinter Entschließungsantrag aus einem untauglichen kein taugliches Gesetz machen kann. Die Freien Demokraten bleiben bei ihren grundsätzlichen Bedenken gegen das Gesetz, das einen massiven Eingriff in Eigentumsrechte zur Folge hat und sogar Enteignungen rechtfertigen kann. Die Auswirkungen auf den deutschen Kunstmarkt und die Museen sind bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes deutlich spürbar und haben zu einem regelrechten Exodus von Kunstwerken aus unserem Land geführt.
Wir appellieren an die Bundesländer, die zahlreichen kritischen Stimmen von Sammlern, aus dem Kunsthandel und der Galeristenszene ernst zu nehmen, da das Gesetz weitreichende Folgen haben wird: So werden Händler und Sammler pauschal unter Generalverdacht gestellt und die freie Verfügung über Eigentum wird erheblich eingeschränkt. Die Freien Demokraten haben von Anfang an in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass es ein wesentlich besserer Ansatz wäre, etwa nach britischem Vorbild mit der Einführung eines staatlichen Vorkaufsrechts zu marktüblichen Preisen zu verhindern, dass ‚national wertvolles Kulturgut‘ das Bundesgebiet verlässt. Das nun vorgesehene fakultative Vorkaufsrecht ist kein ausreichender Ersatz für eine solche Regelung.
Dass sich nun jedoch selbst die kritischeren Stimmen unter den Kulturministern offenbar mit dem Gesetz abgefunden haben, ist für uns nicht nachvollziehbar. Damit haben sich die Länder gegenüber dem Bund nämlich in eine äußerst unvorteilhafte Verhandlungsposition gebracht, um noch mögliche Änderungen zu veranlassen: Denn lassen sie das Gesetz im Bundesrat passieren, übernehmen sie damit ausdrücklich auch die daraus erwachsenden Verpflichtungen und letztlich auch die Schätzung der Bundesregierung zu den Verwaltungskosten – auch wenn der bürokratische Aufwand ganz offensichtlich viel zu niedrig angesetzt wurde. Dann sind die Länder selbst bei einer Evaluation weitgehend auf das Wohlwollen des Bundes, nachträglich einen angemessenen Ausgleich zu leisten, angewiesen. Jedoch ist dann bereits das Kind in den Brunnen gefallen, da viele deutsche Kunsthändler in der Zwischenzeit womöglich schon aufgeben mussten.“