Novelle des Kulturgutschutzgesetzes
Die kulturpolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Nicola BEER warnt die Bundesländer davor, die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes ohne Änderungen in der vom Bundestag beschlossenen Form im Bundesrat passieren zu lassen:
„Die Kulturminister von Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen haben in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung völlig zu Recht auf die Probleme des Kulturgutschutzgesetzes hingewiesen. Auch die Freien Demokraten sehen ihre grundsätzlichen Bedenken gegen das Gesetz bisher keineswegs ausgeräumt – im Gegenteil: Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes sind die Auswirkungen auf den deutschen Kunstmarkt und die Museen deutlich spürbar.
Ich bedauere, dass sich auch die kritischeren Stimmen unter den Kulturministern nun offenbar mit dem Gesetz abgefunden haben. Ich kann die Länder jedoch nur davor warnen, sich mit einem Entschließungsantrag und einer späteren Evaluation des neuen Kulturgutschutzgesetzes zufrieden zu geben. Die Länder bringen sich gegenüber dem Bund nämlich in eine schwierige Verhandlungsposition: Wenn sie dem Gesetz im Bundesrat zustimmen, übernehmen sie ausdrücklich auch die daraus erwachsenden Verpflichtungen und letztlich auch die Schätzung der Bundesregierung zu den Verwaltungskosten – auch wenn der bürokratische Aufwand ganz offensichtlich viel zu niedrig angesetzt wurde. Dann sind die Länder auch nach der Evaluation weitgehend auf das Wohlwollen des Bundes, nachträglich einen angemessenen Ausgleich zu leisten, angewiesen. Ganz zu schweigen davon, dass viele deutsche Kunsthändler in der Zwischenzeit da womöglich schon aufgeben mussten.“