SCHÄFER: Versammlungsfreiheitsgesetz schränkt Freiheit ein
- Notwendige Änderungen nicht umgesetzt
- Demonstrationsrecht darf nicht für Straftaten missbraucht werden
Thomas SCHÄFER, Mitglied im Innenausschuss des Landtags, hat dem Versammlungsfreiheitsgesetz der Landesregierung anlässlich der heutigen Lesung im Plenum eine Absage erteilt. „Wir Freie Demokraten kritisieren, wie die Landesregierung das Versammlungsfreiheitsgesetz ausgestaltet hat. Wichtige Anregungen zu nötigen Änderungen wurden nicht berücksichtigt“, erklärt Schäfer. So müsse der Titel des Gesetzesin „Versammlungsgesetz“ geändert werden. Der Begriff Versammlungsfreiheitsgesetz sei irreführend, da der Gesetzentwurf de facto die Versammlungsfreiheit einschränke. Des Weiteren fordert Schäfer, dass die Behördenzuständigkeit bei Versammlungen klar geregelt sein müsse: „Die Unklarheit im Gesetzentwurf wird die bestehenden Kompetenzstreitigkeiten zwischen Polizei und Ordnungsbehörden beibehalten.“ Im Entwurf der Landesregierung sei außerdem geregelt, dass die Polizei bei Demonstrationen Bilder zur Übersicht anfertigen dürfe, wenn es für den Einsatz erforderlich sei. „Das geht das zu weit. Solche Bilder sollen nur in Einzelfällen angefertigt werden oder wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet ist“, sagt Schäfer. Das Speichern dieser Aufnahmen lehnen die Freien Demokraten ab.
In diesem Zug betont Schäfer auch die Relevanz der Versammlungsfreiheit: „Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut in unserer Demokratie und legitimer Protest ist ernstzunehmen. Dieses Recht darf aber nicht missbraucht werden für illegale Aktionen unter dem Deckmantel einer Demonstration.“