DR. H.C. HAHN: BVG-Urteil ist krachende Niederlage für die Landesregierung
- Freie Demokraten sehen Zweifel an Software-Einsatz bestätigt
- Guter Tag für die Bürgerrechte
- FDP fordert Sondersitzung des Innenausschusses
„Heute ist ein guter Tag für die Bürgerrechte“ – mit diesem Worten kommentiert Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, das heute verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Regelungen zum Einsatz einer Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind und gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen. Hahn erinnert daran, dass die Freien Demokraten bereits bei der Einführung der Analysesoftware gewarnt und Zweifel geäußert hatten, ob der Einsatz der Software „Gotham“ aus dem Hause Palantir mit den hessischen Sicherheitsinteressen vereinbar ist. „Das Programm kann auch Daten von unbescholtenen Menschen analysieren. Das Urteil hat die Vermutungen der Freien Demokraten bestätigt und ist eine krachende Niederlage für die Landesregierung“, sagt Hahn.
Jetzt sei es Aufgabe der Landesregierung, schnell einen verfassungskonformen Gesetzentwurf vorzulegen. „Für lange Prüfungen ist jetzt keine Zeit, denn der Landtag muss das Gesetz bis September geändert haben“, erklärt Hahn. Er fordert aufgrund des Urteils nicht nur eine Sondersitzung des Innenausschusses, sondern auch ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren mit einer öffentlichen Anhörung.