Wohnraumförderbericht

01.02.2016
  • Schwarz-grüne Koalition lässt Frist für Vorlage des Berichts verstreichen
  • Neueste Meldungen deuten auf Verschärfung des Wohnungsmangels hin
  • Scheut Landesregierung Veröffentlichung vor Kommunalwahl?

WIESBADEN – Anlässlich der unterbliebenen Präsentation des Hessischen Wohnraum-förderberichts fordert die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag die schwarz-grüne Landesregierung in einem Dringlichen Berichtsantrag auf, klar Stellung zu den Gründen für dieses Versäumnis zu beziehen. Hierzu erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Florian RENTSCH: „In § 3 Abs. 4 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes ist klar geregelt, dass  die Landesregierung verpflichtet ist, alle drei Jahre dem Landtag den Hessischen Wohnraumförderbericht vorzulegen. Da dieses Gesetz im Dezember 2012 beschlossen wurde, hat die schwarz-grüne Koalition die Frist für die Präsentation eines aktuellen Berichts bereits verstreichen lassen. Dieser Umstand ist für uns insbesondere angesichts der sich aktuell massiv verschärfenden Situation auf dem hessischen Wohnungsmarkt nicht hinnehmbar: So schlägt beispielsweise das Frankfurter Wohnungsamt Alarm, da die Zahl der Haushalte, die auf eine Sozialwohnung warten, in Hessens größter Stadt alleine bis zum Jahresende 2014 um mehr als elf Prozent angestiegen ist – und in dieser Berechnung sind die Flüchtlinge noch nicht einmal berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der Lösung des Wohnraumproblems in den hessischen Ballungsgebieten als zentraler Herausforderung der kommenden Jahre haken wir in unserem heute eingebrachten Berichtsantrag nach: Wir wollen wissen, wann die Landesregierung endlich einen entsprechenden Bericht veröffentlichen wird und ob ein Bericht überhaupt schon in Auftrag gegeben wurde.“

Weiter erklärte Rentsch:

„Angesichts der immensen Flüchtlingszahlen ist davon auszugehen, dass sich der Wohnraummangel 2015 erheblich verschärft hat und weiter verschärfen wird. Insbesondere in den hessischen Großstädten sind die Anzeichen hierfür bereits heute erkennbar. Indem die Landesregierung auf die Präsentation neuester Berechnungen verzichtet, umgeht sie – ob gewollt oder ungewollt – ein unangenehmes Thema im Vorfeld der anstehenden Kommunalwahl. Das Vorgehen der schwarz-grünen Koalition ist verdächtig, da kaum vorstellbar ist, dass dem Ministerium nicht entsprechende Gutachten über die aktuelle Situation auf dem hessischen Wohnungsmarkt vorliegen. Wir fordern Union und Grüne daher auf, klar offenzulegen, über welche Erkenntnisse aus möglichen Gutachten sie aktuell verfügt. Sollten der Landesregierung keine entsprechenden Daten vorliegen, ist es allerhöchste Zeit, dass sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt und ein Gutachten in Auftrag gibt.“

Download des Dringlichen Berichtsantrag der FDP-Fraktion als PDF-Datei.