Abiturnoten

22.01.2016

„Die Landesregierung muss ihre Aktivitäten zur Beseitigung der Benachteiligung hessischer Abiturienten gegenüber Schülerinnen und Schülern in anderen Ländern bei der Vergabe von Abiturnoten deutlich verstärken. Dies ist das wesentlichste Ergebnis der Auswertung des auf unseren Antrag hin jetzt von Kultusminister Lorz erstatteten Berichtes zur Gewährleistung eines homogeneren Anforderungsniveaus bei den Abiturprüfungen“, so der schulpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH. „Der Ende 2015 vorgelegte Ländervergleich der Kultusministerkonferenz (KMK) zu den Abiturnoten zeigt leider auch bei den Ergebnissen des Jahres 2014, dass die Länder bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abiturnoten bisher kaum vorangekommen sind. Gerade bei der Vergabe von Bestnoten gibt es weiter gravierende Unterschiede: Beispielsweise schlossen 7,45 Prozent der Thüringer Abiturienten die Prüfungen mit der Note 1,2 und besser ab, in Hessen waren es hingegen nur 3,98 Prozent. Das ist nicht mit Leistungsunterschieden zu erklären, denn hessische Schüler sind nicht dümmer als Thüringer! Gerade bei diesen Spitzennoten geht es um die Vergabe von begehrten Plätzen in Studiengängen mit Numerus Clausus. Dabei wird letztlich über die Verteilung von Bildungschancen entschieden, davon hängen für den einzelnen betroffenen Abiturienten Lebens- und Studienentscheidungen ab. Als verantwortliche Politiker im Lande Hessen dürfen wir diese Benachteiligung hessischer Landeskinder nicht hinnehmen. Deshalb muss der Kultusminister seine Bemühungen im Rahmen der KMK verstärken!“

Greilich verwies unter Bezugnahme auf den Bericht des Kultusministers darauf, den betroffenen jungen Menschen nütze es gar nichts, wenn der Kultusminister darauf verweise, dass die Mehrzahl der Länder ansonsten weniger stark von den Mittelwerten abweichen. „Die Mittelwerte sagen gar nichts. Entscheidend sind die Abweichungen bei der Vergabe von Spitzennoten. Diese werden massiv auch dadurch beeinflusst, welche Leistungen in die sogenannten Vornoten einfließen. Es ist eben ein grundlegender Unterschied, ob dort 32, 40 oder gar 52 Kurse eingebracht werden müssen, und wie viele Kurse mit schlechteren Ergebnissen Schüler dann unter den Tisch fallen lassen können. Hierzu enthält der Bericht des Ministers leider keine Hinweise auf Bemühungen des Ministers. Der verweist lediglich darauf, dass die abweichende Praxis in den Ländern den Vereinbarungen in der KMK entspreche. Berechnungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass sich allein durch diese unterschiedlichen Länderregelungen eine Differenz von bis zu einer halben Note zwischen den Ländern ergeben kann. Das ist nicht hinnehmbar.“