Ladenöffnung

17.12.2015
  • Innerstädtischer Einzelhandel in Hessen wird Umsatz entzogen, Arbeitsplätze werden gefährdet
  • FDP beantragt dritte Lesung

WIESBADEN – „Die Abschaffung des Anlassbezuges im Ladenöffnungsgesetz war ein Anliegen von Kommunen und Handel, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die ablehnende Haltung gegenüber unserem Gesetzentwurf durch CDU und Grüne ist daher nicht nachvollziehbar und bedauerlich. Sowohl die Kommunen als auch Wirtschaft und Handel haben in der Anhörung bestätigt, dass die Abschaffung des Sonderereignisses bei der Sonntagsöffnung zu mehr Rechtssicherheit und fairem Wettbewerb mit dem Onlinehandel beitragen würde. Damit wollten wir zu einer Belebung der Innenstädte beitragen und gerade für kleinere Händler Verbesserungen gegenüber den großen Einzelhandelsketten schaffen. Da der FDP-Gesetzentwurf weiterhin maximal vier verkaufsoffene Sonntage vorsieht, ist eine Gefährdung der Sonntagsruhe und der Arbeitnehmerinteressen nicht zu befürchten. Kein Arbeitnehmer wird auch zukünftig mehr als vier Sonntage arbeiten müssen“, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.

Lenders weiter:

„Obwohl die Koalition durchblicken ließ, dass eine Abschaffung des Sonderereignisses aus ihrer Sicht auch sinnvoll wäre, verschanzt man sich hinter fadenscheinigen Ausreden, um nicht einem FDP-Gesetzentwurf zustimmen zu müssen. Gerne geben wir jedoch der Koalition durch die Beantragung einer dritten Lesung abermals die Möglichkeit, ihre Entscheidung nochmal zu überdenken.“